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Hierarchie
Exclusiva
  • Die Leistungsgruppe 5 «Kommunikation und Sicherheit» darf in 99.C- nicht berücksichtigt werden bei gleichzeitiger - 1:1-Betreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder in der Erwachsenenpsychiatrie (94.3D.-, 94.3E.-)
  • Die Leistungsgruppe 5 «Kommunikation und Sicherheit» darf in 99.C- nicht berücksichtigt werden bei gleichzeitiger - Komplexbehandlung der polymorbiden alterspsychiatrischen Akutpatientin / des polymorbiden alterspsychiatrischen Akutpatienten (94.3B.-)
  • Die Leistungsgruppe 5 «Kommunikation und Sicherheit» darf in 99.C- nicht berücksichtigt werden bei gleichzeitiger - Psychiatrisch-psychotherapeutische Krisenintervention in der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Erwachsenenpsychiatrie (94.35.1-, 94.35.2-)
  • Die Leistungsgruppe 6 «Essen und Trinken» darf in 99.C- nicht berücksichtigt werden bei gleichzeitiger - Integrierte Komplexbehandlung bei schwerer Essstörung, nach Anzahl Behandlungstage (99.BD.-)
  • Die Leistungsgruppe 6 «Essen und Trinken» darf in 99.C- nicht berücksichtigt werden bei gleichzeitiger - Komplexbehandlung bei Essstörung in der Psychiatrie (94.3G.-)
  • Kode weglassen - Fachübergreifende Frührehabilitation, nach Anzahl der Behandlungstage (93.86.-)
  • Kode weglassen - Intensivmedizinische Komplexbehandlung (99.B7.-)
  • Kode weglassen - Komplexbehandlung bei Demenz mit psychiatrischen und psychoorganischen Komplikationen (94.3C.-)
  • Kode weglassen - Komplexbehandlung der polymorbiden neuropsychiatrischen Akutpatientin / des polymorbiden neuropsychiatrischen Akutpatienten mit intellektueller Entwicklungsstörung [IE] (94.3H.-)
  • Kode weglassen - Komplexbehandlung in einer Intermediate-Care Unit [IMCU] (99.B8.-)
  • Kode weglassen - Neurologische Komplexbehandlung des akuten Hirnschlags in einer Stroke Unit [SU] (99.BA.2-)
  • Kode weglassen - Neurologische Komplexbehandlung des akuten Hirnschlags in Stroke Center [SC] (99.BA.1-)
  • Kode weglassen - Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage (93.8C.1-)
  • Kode weglassen - Rehabilitation (BA.-)
  • Kode weglassen - Zusätze für die Rehabilitation (BB.-)
Hinweise
  • A) Die Punkte der Pflege-Komplexbehandlung werden auf akutsomatischer oder psychiatrischer Abteilung erfasst.
  • Mindestmerkmal Punkt 1, Indikation: Die CHOP-Kodes dienen zur Kennzeichnung besonders pflegeintensiver Fälle auf der akutsomatischen oder psychiatrischen Abteilung.
  • Mindestmerkmal Punkt 2, Leistungsgruppen: Je nach Alterskategorie sind 6 oder 7 Leistungsgruppen relevant. Das Mindestmerkmal Punkt 02 wird unter jeder Subkategorie präzisiert.
  • Mindestmerkmal Punkt 3, Pflegeinterventionsprofil (Leistungskomplexe, -bündel): Die Pflegeinterventionsprofile sind an Messkriterien / Mindestanforderungen gebunden. Beispiel: 4 mal täglich, 1 Stunde pro Tag. Die Pflegeinterventionen gemäss definierten Pflegeinterventionsprofilen werden durch Pflegefachfrauen / Pflegefachmänner oder durch Pflegepersonal unter der Verantwortung und Aufsicht, von Pflegefachfrauen / Pflegefachmännern durchgeführt.
  • Mindestmerkmal Punkt 4, Dokumentation: Die Pflegeinterventionsprofile werden in der Patientendokumentation nachvollziehbar dokumentiert und visiert (Dokumentationsnachweis).
  • Mindestmerkmal Punkt 5, Leistungserfassung: In mindestens zwei Leistungsgruppen muss einmal pro Behandlungstag mindestens ein Pflegeinterventionsprofil erfüllt sein, um den Punktwert am jeweiligen Tag in der Summe anrechnen zu können.
  • Mindestmerkmal Punkt 6, Berechnung der Pflegeinterventionsprofile: Beispiel 1: Tag 3, Änderung der Körperposition/-lage und Mobilisation (1 Punkt) SOWIE 1:1 Betreuung (1 Punkt) ergibt eine Tagespunktzahl von 2 Punkten. Beispiel 2: Tag 4, Änderung der Körperposition/-lage und Mobilisation (1 Punkt) ergibt eine Tagespunktzahl von 0 Punkten. Das Zutreffen mehrerer Pflegeinterventionsprofile in einer Leistungsgruppe führt nicht zu mehr Punkten. Pro Leistungsgruppe kann an einem Tag höchstens 1 Punkt erzielt werden. Ein fehlender Punktwert für eine Leistungsgruppe kann nicht mit überzähligen Pflegeinterventionsprofilen aus einer anderen Leistungsgruppe kompensiert werden. Die Punkte der Leistungsgruppen werden für den jeweiligen Tag addiert. Die Punktwerte müssen über den Aufenthalt pro Tag dargestellt werden. Für Frühgeborene, Neugeborene und Säuglinge beträgt der Maximalpunktwert pro Tag 6 Punkte. Für Kleinkinder, Kinder, Jugendliche und Erwachsen beträgt der Maximalpunktwert pro Tag 7 Punkte.
  • Mindestmerkmal Punkt 7, Aufnahme- und Entlassungstag: Der Aufnahme- sowie der Entlassungstag werden bei der Erfassung der Aufwandspunkte berücksichtigt.
  • Mindestmerkmal Punkt 8, Berechnung der Gesamtsumme: Die Gesamtsumme der Aufwandspunkte errechnet sich aus der Summe der täglich ermittelten Punkte über die gesamte Aufenthaltsdauer der Patientin / des Patienten. Der zugehörige CHOP-Kode, der Subkategorie 99.C2.-, 99.C3.-, 99.C4.- oder 99.C5.-, der der Alterskategorie der Patientin / des Patienten bei Eintritt entspricht, wird anhand der Gesamtsumme der Aufwandspunkte ermittelt.
Untercodes
  • 99.C2 Pflege-Komplexbehandlung bei Erwachsenen, nach Aufwandspunkten
  • 99.C3 Pflege-Komplexbehandlung bei Kindern und Jugendlichen, nach Aufwandspunkten
  • 99.C4 Pflege-Komplexbehandlung bei Kleinkindern, nach Aufwandspunkten
  • 99.C5 Pflege-Komplexbehandlung bei Frühgeborenen, Neugeborenen und Säuglingen, nach Aufwandspunkten
Links