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Hierarchie
Exclusiva
  • Die Leistungsgruppe 5 «Kommunikation und Sicherheit» darf in 99.C- nicht berücksichtigt werden, bei gleichzeitiger - 1:1-Betreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, resp. in der Erwachsenenpsychiatrie (94.3D.-, 94.3E.-)
  • Die Leistungsgruppe 5 «Kommunikation und Sicherheit» darf in 99.C- nicht berücksichtigt werden, bei gleichzeitiger - Komplexbehandlung des polymorbiden alterspsychiatrischen Akutpatienten (94.3B.-)
  • Die Leistungsgruppe 5 «Kommunikation und Sicherheit» darf in 99.C- nicht berücksichtigt werden, bei gleichzeitiger - Psychiatrisch-psychotherapeutische Krisenintervention in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, resp. Erwachsenenpsychiatrie (94.35.1-, 94.35.2-)
  • Kode weglassen - Basisleistung in der Rehabilitation (BA.-)
  • Kode weglassen - Fachübergreifende Frührehabilitation, nach Anzahl der Behandlungstage (93.86.-)
  • Kode weglassen - Intensivmedizinische Komplexbehandlung (99.B7.-)
  • Kode weglassen - Komplexbehandlung bei Demenz mit psychiatrischen und psychoorganischen Komplikationen (94.3C.-)
  • Kode weglassen - Komplexbehandlung in einer Intermediate-Care Unit (IMCU) (99.B8.-)
  • Kode weglassen - Neurologische Komplexbehandlung des akuten Hirnschlags in einer Stroke Unit (SU) (99.BA.2-)
  • Kode weglassen - Neurologische Komplexbehandlung des akuten Hirnschlags in Stroke Center (SC) (99.BA.1-)
  • Kode weglassen - Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage (93.89.1-)
  • Kode weglassen - Zusatzaufwand in der Rehabilitation (BB.-)
Hinweise
  • A) Die Pflege-Komplexbehandlung kann erst ab einer Mindestpunktzahl von 12 Punkten kodiert werden. Die Punkte werden auf akutsomatischer oder psychiatrischer Abteilung erfasst.
  • Mindestmerkmal Punkt 01, Indikation: Die CHOP-Kodes dienen zur Kennzeichnung besonders pflegeintensiver Fälle auf der akutsomatischen oder psychiatrischen Abteilung.
  • Mindestmerkmal Punkt 02, Leistungsgruppen: Je nach Alterskategorie sind 6 oder 7 Leistungsgruppen relevant. Das Mindestmerkmal Punkt 02 wird unter jeder Subkategorie präzisiert.
  • Mindestmerkmal Punkt 03, Pflegeinterventionsprofil (Leistungskomplexe, -bündel): Die Pflegeinterventionsprofile sind an Messkriterien / Mindestanforderungen gebunden. Beispiel: 4 mal täglich, 1 Stunde pro Tag. Die Pflegeinterventionen gemäss definierten Pflegeinterventionsprofilen werden durch diplomiertes Pflegepersonal oder durch Pflegepersonal unter der Verantwortung, resp. Aufsicht, von diplomiertem Pflegepersonal durchgeführt.
  • Mindestmerkmal Punkt 04, Dokumentation: Die Pflegeinterventionsprofile werden in der Patientendokumentation nachvollziehbar dokumentiert und visiert (Dokumentationsnachweis).
  • Mindestmerkmal Punkt 05, Leistungserfassung: In mindestens zwei Leistungsgruppen muss einmal pro Behandlungstag mindestens ein Pflegeinterventionsprofil erfüllt sein, um den Punktwert am jeweiligen Tag in der Summe anrechnen zu können.
  • Mindestmerkmal Punkt 06, Berechnung der Pflegeinterventionsprofile: Beispiel 1: Tag 3, Änderung der Körperposition/-lage und/oder Mobilisation (1 Punkt) UND 1:1 Betreuung (1 Punkt) ergibt eine Tagespunktzahl von 2 Punkten. Beispiel 2: Tag 4, Änderung der Körperposition/-lage und/oder Mobilisation (1 Punkt) ergibt eine Tagespunktzahl von 0 Punkten. Das Zutreffen mehrerer Pflegeinterventionsprofile in einer Leistungsgruppe führt nicht zu mehr Punkten. Pro Leistungsgruppe kann an einem Tag höchstens 1 Punkt erzielt werden. Ein fehlender Punktwert für eine Leistungsgruppe kann nicht mit überzähligen Pflegeinterventionsprofilen aus einer anderen Leistungsgruppe kompensiert werden. Die Punkte der Leistungsgruppen werden für den jeweiligen Tag addiert. Die Punktwerte müssen über den Aufenthalt pro Tag dargestellt werden. Für Frühgeborene, Neugeborene und Säuglinge beträgt der Maximalpunktwert pro Tag 6 Punkte. Für Kleinkinder, Kinder, Jugendliche und Erwachsen beträgt der Maximalpunktwert pro Tag 7 Punkte.
  • Mindestmerkmal Punkt 07, Aufnahme- und Entlassungstag: Sowohl der Aufnahme- als auch der Entlassungstag wird bei der Erfassung der Aufwandspunkte berücksichtigt.
  • Mindestmerkmal Punkt 08, Berechnung der Gesamtsumme: Die Gesamtsumme der Aufwandspunkte errechnet sich aus der Summe der täglich ermittelten Punkte über die gesamte Aufenthaltsdauer des Patienten. Der zugehörige CHOP-Kode, der Subkategorie 99.C2.-, 99.C3.-, 99.C4.- oder 99.C5.-, der der Alterskategorie des Patienten bei EIntritt entspricht, wird anhand der Gesamtsumme der Aufwandspunkte ermittelt.
Untercodes
  • 99.C2 Pflege-Komplexbehandlung bei Erwachsenen, nach Aufwandspunkten
  • 99.C3 Pflege-Komplexbehandlung bei Kindern und Jugendlichen, nach Aufwandspunkten
  • 99.C4 Pflege-Komplexbehandlung bei Kleinkindern, nach Aufwandspunkten
  • 99.C5 Pflege-Komplexbehandlung bei Frühgeborenen, Neugeborenen und Säuglingen, nach Aufwandspunkten
Links