- Hierarchie
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- Hinweise
- Mindestmerkmal Punkt 01, Altersgrenze: Dieser Kode gilt für Kleinkinder ab Beginn des 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (grösser oder gleich 1 Jahr alt bis < 6).
- Mindestmerkmal Punkt 02, Leistungsgruppen:
Es sind 7 Leistungsgruppen (Leistungsbereiche) definiert, die eines oder mehrere Pflegeinterventionsprofile (Leistungskomplexe, -bündel) beinhalten.
Die Definition und Beschreibung der 7 Leistungsgruppen und deren Pflegeinterventionsprofile sind im Anhang «99.C4.- Pflege-Komplexbehandlung bei Kleinkindern» der CHOP beschrieben.
- Untercodes
- 99.C4.0 Detail der Subkategorie 99.C4
- Links