:
Hierarchie
Hinweise
  • Mindestmerkmal Punkt 01, Altersgrenze: Dieser Kode gilt für Kleinkinder ab Beginn des 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (grösser oder gleich 1 Jahr alt bis < 6).
  • Mindestmerkmal Punkt 02, Leistungsgruppen: Es sind 7 Leistungsgruppen (Leistungsbereiche) definiert, die eines oder mehrere Pflegeinterventionsprofile (Leistungskomplexe, -bündel) beinhalten. Die Definition und Beschreibung der 7 Leistungsgruppen und deren Pflegeinterventionsprofile sind im Anhang «99.C4.- Pflege-Komplexbehandlung bei Kleinkindern» der CHOP beschrieben.
Untercodes
  • 99.C4.0 Detail der Subkategorie 99.C4
Links