- Hierarchie
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- Hinweise
- Mindestmerkmal Punkt 01, Altersgrenze:
Dieser Kode gilt für Patienten ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
- Mindestmerkmal Punkt 02, Leistungsgruppen:
Es sind 7 Leistungsgruppen (Leistungsbereiche) definiert, die ein oder mehrere Pflegeinterventionsprofile (Leistungskomplexe, -bündel) beinhalten.
Die Definition und Beschreibung der 7 Leistungsgruppen und deren Pflegeinterventionsprofile sind im Anhang «99.C2.- Pflege-Komplexbehandlung bei Erwachsenen» der CHOP beschrieben.
- Untercodes
- 99.C2.0 Detail der Subkategorie 99.C2
- Links