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Hierarchie
Exclusiva
  • Kode weglassen - Komplexbehandlung in einer Intermediate-Care Unit [IMCU], (99.B8.1-, 99.B8.4-)
Hinweise
  • Mindestmerkmal Punkt 0, Referenzdokument: Richtlinien und Anforderungsprofile einer zertifizierten Stroke Unit [SU] gemäss den Kriterien der SFCNS sind folgendem Dokument «Qualitätskriterien für die Zertifizierung von Stroke Units», Version V vom 18.11.2021 zu entnehmen: https://www.sfcns.ch/application-and-documents.html «Documents required for the process (according to the new Guidelines for Certification Version V from 2021 – valid as of 01.01.2022)» -> «Annex I» -> «Criteria to be fulfilled by Stroke Units in German and in French (Version 18-11-2021)»
  • Mindestmerkmal Punkt 1, Indikation: Richtlinienkonforme Notfalldiagnostik sowie Behandlung der Patientin / des Patienten mit akutem Hirnschlag. «Akuter Hirnschlag» umfasst akute TIA [transitorische ischämische Attacke], akuten ischämischen Hirninfarkt, akute nicht-traumatische Hirnblutung und akute nicht-traumatische Subarachnoidalblutung.
  • Mindestmerkmal Punkt 2, Behandlungsteam: Betreuung durch ein multidisziplinäres, auf die Behandlung eines akuten Hirnschlags spezialisiertes Team unter fachlicher Leitung durch eine Fachärztin / einen Facharzt für Neurologie. Die Kriterien einer Stroke Unit [SU] gemäss Zertifikationsdokument sind erfüllt.
  • Mindestmerkmal Punkt 3, Behandlung: a) Diagnostik: Durchführung von Computertomographie (Spiral-CT) oder Kernspintomographie des Kopfes mit jeweils Angiographie der Hals/Kopfarterien mit Beginn der neuroradiologischen Untersuchung innert 120 Minuten nach Eintritt oder nach Feststellung von Hirnschlagzeichen bei hospitalisierten Patienten, sofern keine entsprechende technisch ausreichende externe CT oder MRI und keine Kontraindikationen vorliegen. Neurovaskulärer Ultraschall (intra- und extrakraniell) kann eine Angiographie ersetzen. b) Notfallbehandlung: Bei ischämischem Hirninfarkt, falls indiziert: intravenöse Thrombolyse mit Beginn < 60 Min. nach Spitaleintritt, oder Verschlechterung. Richtlinien konforme Behandlung nicht-ischämischer Hirnschlagursachen (z. B. intrazerebrale / subarachnoidale Blutungen, Sinusvenenthrombosen, etc.) c) Überwachung: Kontinuierliche monitorisierte Überwachung von mindestens 3 der folgenden Parameter: EKG, Sauerstoffsättigung, Temperatur, Blutdruck, Herzfrequenz, Atmung. Bedarfsweise nicht-kontinuierliche Überwachung der Glukosewerte. Das Monitoring darf zur Durchführung von Zusatzuntersuchungen, Behandlungen und zum Wechsel des Überwachungssystems unterbrochen werden. 6-stündliche Kontrolle sowie Dokumentation des neurologischen Befundes durch den Arzt oder durch geschulte Pflegefachpersonen zur Früherkennung von Schlaganfallprogression, -rezidiv und anderen Komplikationen. Die Dokumentation des Befundes liegt in der Verantwortung der den Befund erhebenden Fachperson. 6 Stunden Intervalle dürfen unterschritten, jedoch im Durchschnitt des Erhebungszeitraumes pro Tag nicht überschritten werden, wobei eine Abweichung von plus/minus 60 Minuten pro Zeitintervall toleriert wird. d) Therapiebereiche: Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie gemäss Referenzdokument unter «Mindestmerkmal Punkt 0, Referenzdokument». Bei entsprechender Indikation folgende Therapiemodalität: Neuropsychologie. Ernährungsberatung/therapie nur im Zusammenhang mit Schluckstörungen.
  • Mindestmerkmal Punkt 4, Erfassung: Besteht über die Therapiemöglichkeiten der vorhandenen Schlaganfalleinheit hinaus die Indikation zu einer Behandlung auf der SGI-anerkannten Intensivstation, kann, wenn die Mindestmerkmale dieses CHOP-Kodes erfüllt sind, die dortige Behandlungszeit auch für die Kodierung der neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls berücksichtigt werden, auch wenn auf der Intensivstation nicht ausschliesslich Patientinnen / Patienten mit einem akuten Schlaganfall behandelt werden. Der entsprechende Kode der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung [IPS] ist dann gleichzeitig zu erfassen. Ein Kode der «Komplexbehandlung in einer Intermediate Care Unit [IMCU]» kann nicht gleichzeitig mit der neurologischen Komplexbehandlung des akuten Hirnschlags erfasst werden. Eine Patientin / ein Patient mit akutem Hirnschlag kann in einem zertifizierten Spital die neurologische Komplexbehandlung auf der SGI-anerkannten Intermediate Care Unit erhalten. Kommt dies vor wird nur die neurologische Komplexbehandlung des akuten Hirnschlags kodiert, aber nicht die Komplexbehandlung in einer Intermediate Care Unit [IMCU].
Untercodes
  • 99.BA.23 Neurologische Komplexbehandlung des akuten Hirnschlags in einer Stroke Unit [SU], mindestens 24 Stunden bis 48 Stunden
  • 99.BA.24 Neurologische Komplexbehandlung des akuten Hirnschlags in einer Stroke Unit [SU], von mehr als 48 Stunden bis 72 Stunden
  • 99.BA.26 Neurologische Komplexbehandlung des akuten Hirnschlags in einer Stroke Unit [SU], von mehr als 72 Stunden bis 96 Stunden
  • 99.BA.27 Neurologische Komplexbehandlung des akuten Hirnschlags in einer Stroke Unit [SU], von mehr als 96 Stunden
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