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Hierarchie
Hinweise
  • A. Für alle Basisleistungen gilt:
  • Mindestmerkmal Punkt 1, Eintrittsabklärung: Die Eintrittsabklärung beinhaltet eine Anamnese, eine klinisch-internistische Untersuchung sowie eine Messung der ADL.
  • Mindestmerkmal Punkt 2, Behandlungsplan: Der innerhalb von 3 Tagen nach Eintritt erstellte patientenbezogene Behandlungsplan richtet sich nach der dokumentierten individuellen Zielsetzung.
  • Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie: Eine Therapieeinheit dauert 30 Minuten, ebenso dauert eine Schulungseinheit 30 Minuten. Abweichungen davon können nur aus patientenspezifischen Gründen (schwankende Belastbarkeit des Patienten) erfolgen und müssen dokumentiert sein. Eine Woche (Behandlungswoche) umfasst 7 Kalendertage. Die Therapieeinheiten erfolgen in Einzel- oder Gruppentherapie je nach Indikation und in Abhängigkeit der Bedürfnisse und Ressourcen des Patienten. Selbsttraining unter Aufsicht des entsprechenden Therapeuten entspricht einer Therapie.
  • Mindestmerkmal Punkt 4, Visite: Wöchentliche Visite durch Facharzt bzw. im Falle der geriatrischen Rehabilitation durch einen Schwerpunktträger Geriatrie.
  • Mindestmerkmal Punkt 5, Rehabilitationskoordination oder Rehabilitations-Teambesprechung: Die unter fachärztlicher Leitung (für die Geriatrie: Schwerpunktträger Geriatrie) durchgeführte wöchentliche, dokumentierte, interdisziplinäre Rehabilitationskoordination bzw. die Reha-Teambesprechung erfolgt unter Einbezug des an der Rehabilitation beteiligten therapeutischen und pflegerischen Personals.
  • Mindestmerkmal Punkt 6, Austrittsplanung: Nachvollziehbare Planung und Organisation notwendiger weiterer Behandlungen. Dies schliesst die Planung erforderlicher stationärer oder ambulanter Anschlussbehandlungen entsprechend den dokumentierten, verbleibenden Defizite im Alltag ein.
  • Mindestmerkmal Punkt 7, Erfassung: Für einen Rehabilitations-Fall, der für eine Rehabilitatons-Art stationär aufgenommen wird, ist die Basisleistung dieser Rehabilitations-Art einmal für diesen Rehabilitations-Aufenthalt zu kodieren. Erfolgt aus medizinischen Gründen während des Rehabilitations-Aufenthaltes ein Wechsel zu einer anderen Rehabilitations-Art, so ist ab dem Zeitpunkt des Wechsels die Basisleistung der neuen Rehabilitations-Art ebenfalls einmal zu kodieren.
Untercodes
  • BA.1 Neurologische Rehabilitation
  • BA.2 Psychosomatische Rehabilitation
  • BA.3 Pulmonale Rehabilitation
  • BA.4 Kardiale Rehabilitation
  • BA.5 Muskuloskelettale Rehabilitation
  • BA.6 Internistische oder onkologische Rehabilitation
  • BA.7 Pädiatrische Rehabilitation
  • BA.8 Geriatrische Rehabilitation
  • BA.9 Basisleistung in der Rehabilitation, sonstige
Links