Mindestmerkmal Punkt 0, Referenzdokument:
Anforderungsprofile für die beschriebenen medizinischen Leistungen in der stationären Rehabilitation sind dem Dokument «Infrastrukturelles und personelles Referenzdokument zu CHOP-Kodes BA.1-BA.8, Stand 27.11.2018», gültig ab 01.01.2019, zu entnehmen. Dieses Dokument steht unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.fmh.ch/anforderungen-st-reha#minimal
Mindestmerkmal Punkt 1, Eintrittsabklärung:
Die Eintrittsabklärung beinhaltet eine Anamnese, eine klinisch-internistische Untersuchung sowie eine Messung der ADL.
Mindestmerkmal Punkt 2, Behandlungsplan:
Der innerhalb von 3 Tagen nach Eintritt erstellte patientenbezogene Behandlungsplan richtet sich nach der dokumentierten individuellen Zielsetzung.
Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie:
Eine Woche (Behandlungswoche) umfasst 7 Kalendertage. Zeitliche Vorgaben für die wöchentlichen Therapie-und Schulungsleistungen sind als Durchschnitt pro Woche auf den gesamten Reha-Aufenthalt bezogen.
Die Therapieeinheiten und die Edukation (Schulung) erfolgen in Einzel- oder Gruppentherapie je nach Indikation und in Abhängigkeit der Bedürfnisse und Ressourcen des Patienten. Die Therapie und Edukation (Schulung) für Kurzaufenthalte und angebrochene Reha-Wochen werden pro rata berechnet. Abweichungen davon können nur aus patientenspezifischen Gründen (schwankende Belastbarkeit des Patienten) erfolgen und müssen dokumentiert sein.
Selbsttraining unter Aufsicht des entsprechenden Therapeuten entspricht einer Therapie.
Mindestmerkmal Punkt 4, Visite:
Wöchentliche Visite durch Facharzt bzw. im Falle der geriatrischen Rehabilitation durch einen Schwerpunktträger Geriatrie.
Mindestmerkmal Punkt 5, Rehabilitationskoordination oder Rehabilitations-Teambesprechung:
Die unter fachärztlicher Leitung (für die Geriatrie: Schwerpunktträger Geriatrie) durchgeführte wöchentliche, dokumentierte, interdisziplinäre Rehabilitationskoordination bzw. die Reha-Teambesprechung erfolgt unter Einbezug des an der Rehabilitation beteiligten therapeutischen und pflegerischen Personals.
Mindestmerkmal Punkt 6, Austrittsplanung:
Nachvollziehbare Planung und Organisation notwendiger weiterer Behandlungen. Dies schliesst die Planung erforderlicher stationärer oder ambulanter Anschlussbehandlungen entsprechend den dokumentierten, verbleibenden Defizite im Alltag ein.
Mindestmerkmal Punkt 7, Erfassung: Für einen Rehabilitations-Fall, der für eine Rehabilitatons-Art stationär aufgenommen wird, ist die Basisleistung dieser Rehabilitations-Art einmal für diesen Rehabilitations-Aufenthalt zu kodieren. Erfolgt aus medizinischen Gründen während des Rehabilitations-Aufenthaltes ein Wechsel zu einer anderen Rehabilitations-Art, so ist ab dem Zeitpunkt des Wechsels die Basisleistung der neuen Rehabilitations-Art ebenfalls einmal zu kodieren.