:
Hierarchie
Exclusiva
  • Kode weglassen - Pflege-Komplexbehandlung (99.C-)
Hinweise
  • A. Für alle Basisleistungen gilt:
  • Mindestmerkmal Punkt 0, Referenzdokument: Anforderungsprofile für die beschriebenen medizinischen Leistungen in der stationären Rehabilitation sind je Rehabilitationsart den Dokumenten «Infrastrukturelles und personelles Referenzdokument zu CHOP-Kodes BA. [...] zu entnehmen. Die gültige Version für die 3-stellige Kategorie BA.1 «Neurologische Rehabilitation» ist vom 28.03.2019. Für die 3-stellige Kategorie BA.6 «Internistische und onkologische Rehabilitation» ist es das Dokument vom 01.01.2021. Für die 3-stelligen Kategorien BA.2 bis BA.5, sowie BA.7 bis BA.8 sind es die Dokumente vom 27.11.2018. Diese Dokumente stehen unter folgendem Link im Abschnitt «Personelle und infrastrukturelle Minimalanforderungen - Referenzdokument» zur Verfügung: https://www.fmh.ch/anforderungen-st-reha#minimal
  • Mindestmerkmal Punkt 1, Eintrittsabklärung: Die Eintrittsabklärung beinhaltet eine Anamnese, eine klinisch-internistische Untersuchung sowie eine Messung der ADL.
  • Mindestmerkmal Punkt 2, Behandlungsplan: Der innerhalb von 3 Tagen nach Eintritt erstellte patientenbezogene Behandlungsplan richtet sich nach der dokumentierten individuellen Zielsetzung.
  • Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie: Eine Woche (Behandlungswoche) umfasst 7 Kalendertage. Zeitliche Vorgaben für die wöchentlichen Therapie-und Schulungsleistungen sind als Durchschnitt pro Woche auf den gesamten Reha-Aufenthalt bezogen. Die Therapieeinheiten und die Edukation (Schulung) erfolgen in Einzel- oder Gruppentherapie je nach Indikation und in Abhängigkeit der Bedürfnisse und Ressourcen der Patientin / des Patienten. Die Therapie und Edukation (Schulung) für Kurzaufenthalte und angebrochene Reha-Wochen werden pro rata berechnet. Selbsttraining unter Aufsicht des entsprechenden Therapeuten entspricht einer Therapie.
  • Mindestmerkmal Punkt 4, Visite: Wöchentliche Visite durch Fachärztin / Facharzt bzw. im Falle der geriatrischen Rehabilitation durch einen Schwerpunktträger Geriatrie.
  • Mindestmerkmal Punkt 5, Rehabilitationskoordination oder Rehabilitations-Teambesprechung: Die unter fachärztlicher Leitung (für die Geriatrie: Schwerpunktträger Geriatrie) durchgeführte wöchentliche, dokumentierte, interdisziplinäre Rehabilitationskoordination bzw. die Reha-Teambesprechung erfolgt unter Einbezug des an der Rehabilitation beteiligten therapeutischen und pflegerischen Personals.
  • Mindestmerkmal Punkt 6, Austrittsplanung: Nachvollziehbare Planung und Organisation notwendiger weiterer Behandlungen. Dies schliesst die Planung erforderlicher stationärer oder ambulanter Anschlussbehandlungen entsprechend den dokumentierten, verbleibenden Defizite im Alltag ein.
  • Mindestmerkmal Punkt 7, Erfassung: Für einen Rehabilitations-Fall, der für eine Rehabilitatons-Art stationär aufgenommen wird, ist die Basisleistung dieser Rehabilitations-Art einmal für diesen Rehabilitations-Aufenthalt zu kodieren. Erfolgt aus medizinischen Gründen während des Rehabilitations-Aufenthaltes ein Wechsel zu einer anderen Rehabilitations-Art, so ist ab dem Zeitpunkt des Wechsels die Basisleistung der neuen Rehabilitations-Art ebenfalls einmal zu kodieren.
Untercodes
  • BA.1 Neurologische Rehabilitation
  • BA.2 Psychosomatische Rehabilitation
  • BA.3 Pulmonale Rehabilitation
  • BA.4 Kardiale Rehabilitation
  • BA.5 Muskuloskelettale Rehabilitation
  • BA.6 Internistische und onkologische Rehabilitation
  • BA.7 Pädiatrische Rehabilitation
  • BA.8 Geriatrische Rehabilitation
  • BA.9 Basisleistung in der Rehabilitation, sonstige
Links