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Hierarchie
Exclusiva
  • Die Leistungsgruppe 5 «Kommunikation und Sicherheit» darf in 99.C1 nicht berücksichtigt werden, bei gleichzeitiger - 1:1-Betreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, resp. in der Erwachsenenpsychiatrie (94.3D.-, 94.3E.-)
  • Die Leistungsgruppe 5 «Kommunikation und Sicherheit» darf in 99.C1 nicht berücksichtigt werden, bei gleichzeitiger - Komplexbehandlung des polymorbiden alterspsychiatrischen Akutpatienten (94.3B.-)
  • Die Leistungsgruppe 5 «Kommunikation und Sicherheit» darf in 99.C1 nicht berücksichtigt werden, bei gleichzeitiger - Psychiatrisch-psychotherapeutische Krisenintervention in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, resp. Erwachsenenpsychiatrie (94.35.1-, 94.35.2-)
  • Kode weglassen - Komplexbehandlung bei Demenz mit psychiatrischen und psychoorganischen Komplikationen (94.3C.-)
Hinweise
  • A) Die Pflege-Komplexbehandlung kann erst ab einer Mindestpunktzahl von 11 Punkten, sowie einer Dauer von mindestens 3 Behandlungstagen kodiert werden. Die Punkte werden auf den allgemeinen Pflegestationen (normale Bettenstation) erfasst (REKOLE® 39; SwissDRG v29/Pflege).
  • Mindestmerkmal Punkt 01, Indikation: Die CHOP-Kodes dienen zur Kennzeichnung besonders pflegeintensiver Fälle auf der allgemeinen Pflegestation (nicht IPS, IMC, Stroke Unit usw.).
  • Mindestmerkmal Punkt 02, Leistungsgruppen: Es sind 6 Leistungsgruppen (Leistungsbereiche) definiert, die eines oder mehrere Pflegeinterventionsprofile (Leistungskomplexe, -bündel) beinhalten. Die Definition und Beschreibung der 6 Leistungsgruppen und deren Pflegeinterventionsprofile sind im Anhang der CHOP beschrieben.
  • Mindestmerkmal Punkt 03, Pflegeinterventionsprofil (Leistungskomplexe, -bündel): Die Pflegeinterventionsprofile sind an Messkriterien / Mindestanforderungen gebunden. Beispiel: 4 mal täglich, 1 Stunde pro Tag. Die Pflegeinterventionen gemäss definierten Pflegeinterventionsprofilen werden ausschliesslich durch diplomiertes Pflegepersonal bzw. unter deren Verantwortung/Aufsicht durchgeführt.
  • Mindestmerkmal Punkt 04, Dokumentation: Die Pflegeinterventionsprofile werden in der Patientendokumentation nachvollziehbar und transparent dokumentiert und visiert (Dokumentationsnachweis).
  • Mindestmerkmal Punkt 05, Leistungserfassung: In mindestens zwei Leistungsgruppen muss einmal pro Tag mindestens ein Pflegeinterventionsprofil erfüllt sein, um den Punktwert am jeweiligen Tag in der Summe anrechnen zu können.
  • Mindestmerkmal Punkt 06, Berechnung der Pflegeinterventionsprofile: Beispiel 1: Tag 3, Änderung der Körperposition/-lage und/oder Mobilisation (1 Punkt) UND 1:1 Betreuung (1 Punkt) ergibt eine Tagespunktzahl von 2 Punkten. Beispiel 2: Tag 4, Änderung der Körperposition/-lage und/oder Mobilisation (1 Punkt) ergibt eine Tagespunktzahl von 0 Punkten. Das Zutreffen mehrerer Pflegeinterventionsprofile in einer Leistungsgruppe führt nicht zu mehr Punkten. Pro Leistungsgruppe kann an einem Tag höchstens ein Punkt erzielt werden. - Ein fehlender Punktwert für eine Leistungsgruppe kann nicht mit überzähligen Pflegeinterventionsprofilen aus einer anderen Leistungsgruppe kompensiert werden. - Die Punkte der Leistungsgruppen werden für den jeweiligen Tag addiert. Die Punktewerte müssen über den Aufenthalt pro Tag dargestellt werden können. -Der Maximalpunktwert pro Tag beträgt 6 Punkte.
  • Mindestmerkmal Punkt 07, Interne Verlegung: Bei internen Verlegungen der Fälle von allgemeinen Pflegestationen auf nicht allgemeine Pflegestationen (IPS, IMC, Stroke Unit usw.) dürfen die Punkte am Verlegungstag nicht erfasst werden. Bei internen Verlegungen der Fälle von nicht allgemeinen Pflegestationen (IPS, IMC, Stroke Unit usw.) auf allgemeine Pflegestationen dürfen die Punkte am Verlegungstag erfasst werden.
  • Mindestmerkmal Punkt 08, Aufnahme- und Entlassungstage: Aufnahme- und Entlassungstage werden bei Erfassung der Punkte beide berücksichtigt.
  • Mindestmerkmal Punkt 09, Berechnung der Gesamtsumme: Die Gesamtsumme der Aufwandspunkte errechnet sich aus der Summe der täglich ermittelten Punkte über die gesamte Aufenthaltsdauer des Patienten. Der zugehörige CHOP Code 99.C1.xx wird anhand der Gesamtsumme der Aufwandspunkte ermittelt.
Untercodes
  • 99.C1.0 Detail der Subkategorie 99.C1
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