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Hierarchie
Hinweise
  • Mindestmerkmal Punkt 1, Indikation: Multiprofessionelle Behandlung von psychischen oder psychosozialen Krisen. Die psychische Krise umschreibt eine akute vorübergehende psychische Störung als Reaktion auf aussergewöhnliche Ereignisse und Lebensumstände, sodass dringliches diagnostisches und therapeutisches Handeln erforderlich wird.
  • Mindestmerkmal Punkt 2, Diagnostik und Therapie: 1. Umfassende psychiatrisch-psychotherapeutische Diagnostik mit dem Fokus der akuten Krise. 2. Vordringliche, ungeplante (ausserhalb des Therapieplans), Orientierung gebende, einzeltherapeutische Kontakte (bei Bedarf durch 2 Therapeuten oder pflegerische Fachpersonen) mit dem Patienten und/oder den Kontaktpersonen des Patienten. 3. Patientenbezogene tägliche therapeutische Kriseninterventionseinheiten durch das therapeutische Team. 4. Mehrfach tägliche ärztliche oder psychologische bzw. pflegerisch-sozialpädagogische Befunderhebung. 5. Tägliche Arztvisite durch Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.
  • Mindestmerkmal Punkt 3, Behandlungsteam: Interdisziplinäres Team unter der Leitung eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie. Das Team besteht weiter aus: 1. Ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten mit abgeschlossener Ausbildung in einem der 3 SIWF Verfahren (verhaltenstherapeutisch, systemisch und psychodynamisch) (SIWF: Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung - FMH), 2. Dipl. psychiatrischen Pflegefachpersonen.
  • Mindestmerkmal Punkt 4, Therapiekontrolle und Dokumentation: 1. Für den Nachweis einer psychosozialen oder psychischen Krise ist die ärztliche Dokumentation in der Patientenakte ausreichend. 2. Tägliche Teambesprechung mit Dokumentation der Ergebnisse und Ziele.
  • Mindestmerkmal Punkt 5, Erfassung: Dieser Kode ist für jeden Tag mit kriseninterventioneller Behandlung zu erfassen. Die Behandlungsstunden werden über den Tag addiert. Berücksichtigt werden die geleisteten Behandlungszeiten von Ärzten, Psychologen und dipl. psychiatrischem Pflegepersonal. Bei Mehrfachpräsenz sind die Zeiten für jede Person aufzurechnen. Die Befunderhebungen zählen zu den Behandlungsstunden.
Untercodes
  • 94.35.11 Psychiatrisch-psychotherapeutsiche Krisenintervention in der Erwachsenenpsychiatrie und -psychosomatik, mindestens 4 bis 6 Stunden pro Tag
  • 94.35.12 Psychiatrisch-psychotherapeutsiche Krisenintervention in der Erwachsenenpsychiatrie und -psychosomatik, mehr als 6 bis 9 Stunden pro Tag
  • 94.35.13 Psychiatrisch-psychotherapeutsiche Krisenintervention in der Erwachsenenpsychiatrie und -psychosomatik, mehr als 9 bis 12 Stunden pro Tag
  • 94.35.14 Psychiatrisch-psychotherapeutsiche Krisenintervention in der Erwachsenenpsychiatrie und -psychosomatik, mehr als 12 Stunden pro Tag
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