- Hierarchie
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- Hinweise
- Mindestmerkmal Punkt 1, Indikation:
Multiprofessionelle Behandlung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren mit psychischen oder psychosozialen Krisen. Die psychische Krise umschreibt eine akute vorübergehende psychische Störung als Reaktion auf aussergewöhnliche Ereignisse und Lebensumstände, sodass dringliches diagnostisches und therapeutisches Handeln erforderlich wird.
- Mindestmerkmal Punkt 2, Diagnostik und Therapie:
1. Umfassende psychiatrisch-psychotherapeutische Diagnostik mit dem Fokus der akuten Krise.
2. Vordringliche, ungeplante (ausserhalb des Therapieplans), Orientierung gebende, einzeltherapeutische Kontakte (bei Bedarf durch 2 Therapeuten oder pädagogisch-pflegerische Fachperson) mit dem Patienten und/oder den Kontaktpersonen des Patienten.
3. Patientenbezogene tägliche therapeutische Kriseninterventionseinheiten durch das therapeutische Team mit Berücksichtigung der spez. Situation des Kindes oder Jugendlichen , z.B. Gewährleistung von altersentsprechender Beschäftigung.
4. Mehrfach tägliche ärztliche oder psychologische bzw. pflegerisch-sozialpädagogische Befunderhebung.
5. Tägliche Arztvisite durch Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.
- Mindestmerkmal Punkt 3, Behandlungsteam:
Interdisziplnäres Team unter Leitung eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.
Das Team besteht weiter aus:
1. Dipl. Fachpflege in Psychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie,
2. Dipl. Sozialpädagogen,
3. Ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten.
Das Team ist in Aggressionsmanagment geschult.
- Mindestmerkmal Punkt 4, Therapiekontrolle und Dokumentation:
1. Für den Nachweis einer psychosozialen oder psychischen Krise ist die ärztliche Dokumentation in der Patientenakte ausreichend.
2. Tägliche Teambesprechung mit Dokumentation der Ergebnisse und Ziele.
- Mindestmerkmal Punkt 5, Erfassung:
Dieser Kode ist für jeden Tag mit kriseninterventioneller Behandlung zu erfassen. Die Behandlungsstunden werden über den Tag addiert. Berücksichtigt werden die geleisteten Behandlungszeiten von Ärzten, Psychologen, Spezialtherapeuten und dipl. psychiatrischem Pflegepersonal. Bei Mehrfachpräsenz sind die Zeiten für jede Person aufzurechnen.
Die Befunderhebungen zählen zu den Behandlungsstunden.
- Untercodes
- 94.35.21 Psychiatrisch-psychotherapeutsiche Krisenintervention in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, mindestens 4 bis 6 Stunden pro Tag
- 94.35.22 Psychiatrisch-psychotherapeutsiche Krisenintervention in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, mehr als 6 bis 9 Stunden pro Tag
- 94.35.23 Psychiatrisch-psychotherapeutsiche Krisenintervention in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, mehr als 9 bis 12 Stunden pro Tag
- 94.35.24 Psychiatrisch-psychotherapeutsiche Krisenintervention in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, mehr als 12 Stunden pro Tag
- Links