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Hierarchie
Exclusiva
  • Kode weglassen - Überwachungsrehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage (BB.41.-)
Hinweise
  • Mindestmerkmal Punkt 0, Grundlage: Die entsprechende Rehabilitation gemäss Mindestmerkmale der BA.-Kodes ist durchzuführen.
  • Mindestmerkmal Punkt 1, Referenzdokument: Anforderungen zu strukturellen Voraussetzungen und dem Behandlungsteam finden sich im «Referenzdokument für die intensive Überwachung bei vorübergehend vital bedrohlicher Situation». Dieses Dokument steht unter folgendem Link im Abschnitt «Personelle und infrastrukturelle Minimalanforderungen (Referenzdokumente)» zur Verfügung: https://www.fmh.ch/themen/stationaere-tarife/st-reha.cfm.
  • Mindestmerkmal Punkt 2, Indikation: Vorübergehende vitale Bedrohung mit Überwachungsnotwendigkeit bei klinisch instabilen Patientinnen / Patienten, einhergehend mit einer vorübergehenden Einschränkung der Rehabilitationsfähigkeit. Über den gesamten Rehabilitationsaufenthalt muss der entsprechende Schwellenwert des BA.-Kodes für die Therapieminuten im Durchschnitt pro Woche eingehalten werden.
  • Mindestmerkmal Punkt 3, Überwachung: Kontinuierliche monitorisierte Überwachung sowie Dokumentation von mindestens 4 der folgenden Parameter: EKG, Überwachung der Abstossungsreaktion über Intra-Myokardiales EKG, Sauerstoffsättigung, Temperatur, Blutdruck, Herzfrequenz, Atmung. Bedarfsweise nicht-kontinuierliche Überwachung der Glukose-, Nieren- oder Gerinnungswerte. Das Monitoring darf zur Durchführung von Zusatzuntersuchungen und Behandlungen sowie zum Wechsel des Überwachungssystems unterbrochen werden. Eine ärztliche Kontrolle erfolgt mindestens einmal täglich.
Untercodes
  • BB.42.0 Detail der Subkategorie BB.42
Links