- Hierarchie
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- Exclusiva
- Kode weglassen - Überwachungsrehabilitation, nach Anzahl Behandlungstage (BB.41.-)
- Hinweise
- Mindestmerkmal Punkt 0, Grundlage:
Die entsprechende Rehabilitation gemäss Mindestmerkmale der BA.-Kodes ist durchzuführen.
- Mindestmerkmal Punkt 1, Referenzdokument:
Anforderungen zu strukturellen Voraussetzungen und dem Behandlungsteam finden sich im Referenzdokument «Referenzdokument zur CHOP Subkategorie BB.42.- Intensive Überwachung bei vorübergehend vital bedrohlicher Situation». Dieses Dokument steht unter folgendem Link im Abschnitt «Personelle und infrastrukturelle Minimalanforderungen - Referenzdokument» zur Verfügung: https://www.fmh.ch/anforderungen-streha#minimal. Die gültige Version wird im Rundschreiben 2024 Nr. 1 kommuniziert.
- Mindestmerkmal Punkt 2, Indikation:
Vorübergehende vitale Bedrohung mit Überwachungsnotwendigkeit bei klinisch instabilen Patientinnen / Patienten, einhergehend mit einer vorübergehenden Einschränkung der Rehabilitationsfähigkeit.
Über den gesamten Rehabilitationsaufenthalt muss der entsprechende Schwellenwert des BA.-Kodes für die Therapieminuten im Durchschnitt pro Woche eingehalten werden.
- Mindestmerkmal Punkt 3, Überwachung:
Kontinuierliche monitorisierte Überwachung sowie Dokumentation von mindestens 4 der folgenden Parameter: EKG, Überwachung der Abstossungsreaktion über Intra-Myokardiales EKG, Sauerstoffsättigung, Temperatur, Blutdruck, Herzfrequenz, Atmung. Bedarfsweise nicht-kontinuierliche Überwachung der Glukose-, Nieren- oder Gerinnungswerte. Das Monitoring darf zur Durchführung von Zusatzuntersuchungen und Behandlungen sowie zum Wechsel des Überwachungssystems unterbrochen werden. Eine ärztliche Kontrolle erfolgt mindestens einmal täglich.
- Untercodes
- BB.42.0 Detail der Subkategorie BB.42
- Links