:
Hierarchie
Exclusiva
  • Kode weglassen - Komplexbehandlung des akuten Hirnschlags im neurologischen Telekonsildienst (99.BA.3-)
  • Kode weglassen - Neurologische Komplexbehandlung des akuten Hirnschlags in einer Stroke Unit [SU] (99.BA.2-)
  • Kode weglassen - Neurologische Komplexbehandlung des akuten Hirnschlags in Stroke Center [SC] (99.BA.1-)
Hinweise
  • Mindestmerkmal Punkt 0, Referenzdokument: Richtlinien und Anforderungsprofile einer zertifizierten Stroke Unit [SU] gemäss den Kriterien der SFCNS sind folgendem Dokument «Qualitätskriterien für die Zertifizierung von Stroke Units», Version V vom 18.11.2021 zu entnehmen: https://www.sfcns.ch/application-and-documents.html «Documents required for the process (according to the new Guidelines for Certification Version V from 2021 – valid as of 01.01.2022)» -> «Annex I» -> «Criteria to be fulfilled by Stroke Units in German and in French (Version 18-11-2021)»
  • Mindestmerkmal Punkt 1, Indikation: Notfallmässige primäre Abklärung und Betreuung von Patientinnen / Patienten mit Verdacht auf akuten Hirnschlag. «Akuter Hirnschlag» umfasst akute TIA [transitorische ischämische Attacke], akuten ischämischen Hirninfarkt, akute nicht-traumatische Hirnblutung und akute nicht-traumatische Subarachnoidalblutung.
  • Mindestmerkmal Punkt 2, Behandlungsteam: Betreuung durch ein multidisziplinäres, auf die Behandlung eines akuten Hirnschlags spezialisiertes Team unter fachlicher Leitung durch eine Fachärztin / einen Facharzt für Neurologie. Die Kriterien eines Stroke Centers [SC] oder einer Stroke Unit [SU] gemäss Zertifikationsdokument sind erfüllt.
  • Mindestmerkmal Punkt 3, Überwachung: Kontinuierliche monitorisierte Überwachung von mindestens 3 der folgenden Parameter: EKG, Sauerstoffsättigung, Temperatur, Blutdruck, Herzfrequenz, Atmung. Bedarfsweise nicht-kontinuierliche Überwachung der Glucosewerte. Das Monitoring darf zur Durchführung von Zusatzuntersuchungen und Behandlungen sowie zum Wechsel des Überwachungssystems unterbrochen werden. 6-stündliche Kontrolle sowie Dokumentation des neurologischen Befundes durch die Ärztin / den Arzt oder durch geschulte Pflegefachfrau / geschulten Pflegefachmann zur Früherkennung von Schlaganfallprogression, -rezidiv und anderen Komplikationen. Die Dokumentation des Befundes liegt in der Verantwortung der den Befund erhebenden Fachperson. 6 Stunden Intervalle dürfen unterschritten, jedoch im Durchschnitt des Erhebungszeitraumes pro Tag nicht überschritten werden, wobei an eine Abweichung von plus/minus 60 Minuten pro Zeitintervall toleriert wird.
  • Mindestmerkmal Punkt 4, Diagnostik: Durchführung von Computertomographie (Spiral-CT) oder Kernspintomographie des Kopfes mit jeweils Angiographie der Hals/Kopfarterien mit Beginn der neuroradiologischen Untersuchung innert 120 Minuten nach Eintritt oder nach Feststellung von Hirnschlagzeichen bei hospitalisierten Patientinnen / Patienten, sofern keine entsprechende technisch ausreichende externe CT oder MRI und keine Kontraindikationen vorliegen.
Terminal
Ja
Links