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Hierarchie
Exclusiva
  • Kode weglassen - Fachübergreifende Frührehabilitation, nach Anzahl der Behandlungstage (93.86.-)
  • Kode weglassen - Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) des Erwachsenen (99.B7.1-)
  • Kode weglassen - Komplexbehandlung des Erwachsenen in einer Intermediate-Care Unit [IMCU] (99.B8.1-)
  • Kode weglassen - Multimodale rheumatologische Komplexbehandlung (93.38.0-)
  • Kode weglassen - Multimodale Schmerztherapie [MMST] (93.A2.4-)
  • Kode weglassen - Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation (93.8C.1-)
  • Kode weglassen - Palliativmedizinische Komplexbehandlung (93.8A.2-)
  • Kode weglassen - Rehabilitation (BA.-)
  • Kode weglassen - Spezialisierte Palliative Care (93.8B.-)
  • Kode weglassen - Standardisiertes geriatrisches Assessment (93.89.A-)
  • Kode weglassen - Zusätze für die Rehabilitation (BB.-)
Hinweise
  • Mindestmerkmal Punkt 1, Indikation: Es müssen alle Aufnahmekriterien erfüllt sowie dokumentiert sein. Es darf kein Ausschlusskriterium vorliegen. Aufnahmekriterien: - Akutspitalbedürftigkeit liegt vor - Übergeordnetes Behandlungsziel sowie ein Potential für die Verbesserung oder Vorbeugung einer Verschlechterung im Rahmen der geriatrischen Akutrehabilitation liegen vor - Alltagseinschränkung durch geriatrische Multimorbidität mit Vorliegen von mindestens 3 der nachfolgend aufgeführten geriatrischen Syndrome: - - Kognitive Einschränkungen (Beeinträchtigung der kognitiven Leistungen, die über das nach Alter und Bildung des Betroffenen Normale hinausgeht), insbesondere abklingendes Delir - - Immobilität, Sturzneigung und Schwindel - - Inkontinenz von Urin und Stuhl - - Malnutrition und Sarkopenie - - Hinweise auf Depression oder Angststörung - - Alltagsrelevante Sehbehinderung und alltagsrelevante Schwerhörigkeit - - Chronische Schmerzsymptomatik - - Medikationsprobleme bei Polypharmazie (mehr als 5 Medikamente) und Non-Compliance - - Psychosoziales Problem Ausschlusskriterium: - Schwere Demenz mit Bedarf für Betreuung auf geschlossener gerontopsychiatrischer Abteilung
  • Mindestmerkmal Punkt 2, Assessments: Standardisiertes geriatrisches Assessment zu Beginn der Behandlung in mindestens den Bereichen Mobilität, Selbsthilfefähigkeit, Kognition, Emotion sowie Soziales sowie innert der letzten 3 Tage vor dem Behandlungsende in mindestens den Bereichen Selbsthilfefähigkeit sowie Mobilität. In der Regel muss das Assessment vom Beginn der Behandlung innerhalb von 5 Tagen ab ärztlicher Verordnung (Anordnung zur Durchführung einer geriatrischen Akutrehabilitation) abgeschlossen sein. Lässt der Zustand der Patientin / des Patienten die Erhebung einzelner Assessmentbestandteile nicht zu, ist dies zu dokumentieren. Wenn der Zustand der Patientin / des Patienten es erlaubt, ist die Erhebung nachzuholen. Das «soziale Assessment» bezieht sich auf den Zeitpunkt bis vor der Hospitalisierung. Es umfasst mindestens die Teilbereiche soziales Umfeld, Wohnumfeld, häusliche/ausserhäusliche Aktivitäten, Pflege-/Hilfsmittelbedarf sowie rechtliche Verfügungen.
  • Mindestmerkmal Punkt 3, Behandlungseinheit: Behandlung in einer geriatrischen Behandlungseinheit durch ein in Geriatrie spezialisiertes Team unter fachärztlicher sowie organisatorischer Behandlungsleitung einer Schwerpunktträgerin / eines Schwerpunktträgers Geriatrie (FMH). Der Beschäftigungsgrad des Schwerpunktträgers Geriatrie oder der Schwerpunktträger Geriatrie (FMH) für die leistungserbringende Abteilung muss mindestens 5% pro Bett sowie insgesamt mindestens 50% pro leistungserbringende Abteilung betragen. Diese Beschäftigung kann auch über einen Kooperationsvertrag sichergestellt werden.
  • Mindestmerkmal Punkt 4, Behandlungstage: Die Zählung der Behandlungstage beginnt mit dem Tag, der ärztlichen Verordnung (Anordnung zur Durchführung einer geriatrischen Akutrehabilitation), welche die bestehende Indikation miteinschliesst. Ebenfalls zu dokumentieren ist das Behandlungsende, welches spätestens am Tag des Austritts aus der geriatrischen Behandlungseinheit erfolgt. Behandlungstage folgen aufeinander mit Ausnahme der unten geschilderten Unterbrechungen. Der Behandlungsbeginn sowie das Behandlungsende gelten als Behandlungstage und werden mitgezählt. Zu Beginn der Behandlung sind längstens 3 Behandlungstage auf einer anderen Fachabteilung desselben Spitals anrechenbar, sofern sämtliche Mindestmerkmale erfüllt sind sowie dokumentiert ist, dass die Schwerpunktträgerin / der Schwerpunktträger Geriatrie einbezogen ist. Der Behandlungsbeginn sowie das Behandlungsende dürfen nicht auf einen Operationstag fallen. Während der Dauer der Unterbrechung müssen die Mindestmerkmale nicht erfüllt sein. Ein Operationstag kann nur als Behandlungstag gezählt werden, wenn auch Therapieeinheiten an diesem Tag durchgeführt wurden. Kommt es zu einer Unterbrechung, wird die Zählung der Behandlungstage nach dieser Unterbrechung fortgesetzt. Als Unterbrechung zählt auch die Verlegung auf eine andere Einheit, die eine Fortsetzung der geriatrischen Akutrehabilitation nicht zulässt.
  • Mindestmerkmal Punkt 5, Therapie: Der Patient erhält innerhalb der Behandlungsdauer Therapien aus mindestens 2 der folgenden 4 Therapiebereichen: A.) Physiotherapie/Physikalische Therapie, B.) Ergotherapie, C.) Logopädie/fazioorale Therapie und Ernährungsberatung/therapie, D.) (Neuro)psychologie/ärztliche Psychotherapie Therapieeinheiten dauern jeweils 30 Minuten. Es können maximal drei Therapieeinheiten pro Behandlungstag angerechnet werden. Es ist möglich, Therapieeinheiten zusammenhängend zu leisten. Müssen Therapieeinheiten aufgrund mangelnder Belastbarkeit der Patientin / des Patienten abgebrochen werden, so können diese ab einer Dauer von 20 Minuten, analog einer durchgeführten Therapie, mit 30 Minuten angerechnet werden. Findet ein Assessment im Rahmen einer Therapieeinheit statt, kann diese als Therapieeinheit gezählt werden.
  • Mindestmerkmal Punkt 6, Therapiekoordination: Wöchentliche Teambesprechung mit persönlicher Präsenz oder elektronischer Zuschaltung von Fachpersonen der am Behandlungsprozess beteiligten Berufsgruppen (Arzt/Ärztin, Pflege, Therapie aus den Bereiche A bis D gemäss «Mindestmerkmal Punkt 5») mit schriftlicher Dokumentation von Behandlungsergebnissen und allfälliger neuer Behandlungsziele.
  • Mindestmerkmal Punkt 7, Erfassung: Pro Fall wird maximal ein Kode aus dieser Elementegruppe erfasst. Akutsomatische diagnostische Verfahren, Interventionen oder Prozeduren, die zusätzlich zur geriatrische Akutrehabilitation durchgeführt werden sind zusätzlich gesondert zu kodieren.
Untercodes
  • 93.89.93 Geriatrische Akutrehabilitation, bis 6 Behandlungstage
  • 93.89.94 Geriatrische Akutrehabilitation, mindestens 7 bis 13 Behandlungstage
  • 93.89.95 Geriatrische Akutrehabilitation, mindestens 14 bis 20 Behandlungstage
  • 93.89.96 Geriatrische Akutrehabilitation, 21 und mehr Behandlungstage
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