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Hierarchie
Hinweise
  • Mindestmerkmal Punkt 1, Indikation: Aktive, ganzheitliche Behandlung zur Symptomkontrolle und psychosozialen Stabilisierung von Patientinnen / Patienten mit einer progredienten, fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung in einem dem Gesamtzustand der Patientin / des Patienten gerechten Zimmer. Vorausschauende und situationsbezogene Entscheidungsfindung mit allfälligem Einbezug von Spezialistinnen / Spezialisten.
  • Mindestmerkmal Punkt 2, Eintrittsabklärung, Assessment: Durchführung eines standardisierten palliativmedizinischen Basisassessments [PBA]. Erst nach der Durchführung des palliativmedizinischen Basisassessments [PBA] zählen die Behandlungstage. Lässt der Zustand der Patientin / des Patienten die abschliessende Erhebung des PBA nicht zu, ist dies zu dokumentieren.
  • Mindestmerkmal Punkt 3, Behandlungsteam und Therapie: a) Leitung des Behandlungsteams durch eine Fachärztin / einen Facharzt mit spezifischer Weiterbildung in Palliativmedizin, mindestens 80 Stunden, oder unter der Leitung einer Fachärztin / eines Facharztes mit Schwerpunkt Palliativmedizin. b) Multidisziplinäres Behandlungsteam, bestehend aus Ärztin / Arzt, Pflegepersonal sowie Therapeutinnen / Therapeuten aus folgenden Therapiebereichen: Sozialarbeit/-pädagogik, Psychologie, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Ernährungsberatung/therapie, Seelsorge, Kunsttherapie. c) Ärztliche Leistung, Pflege sowie mindestens zwei der oben genannten Therapiebereiche kommen insgesamt mindestens 6 Stunden pro Behandlungswoche (7 Kalendertage) zum Einsatz. Zu deren Leistungen gehören auch dokumentierte Patienten-, Angehörigen- und Familiengespräche, die von allen hier aufgeführten Berufsgruppen erbracht werden können. Die erbrachten Leistungen erfolgen in patientenbezogenen, unterschiedlichen Kombinationen.
  • Mindestmerkmal Punkt 4, Therapieplanung und -kontrolle: a) Erstellung eines individuellen interprofessionellen Behandlungsplanes. b) Wöchentliche interprofessionelle Teambesprechung mit Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele.
  • Mindestmerkmal Punkt 5, Austrittsplanung: Austrittsplanung mit Organisation eines supportiven Netzwerkes.
Untercodes
  • 93.8A.2B Palliativmedizinische Komplexbehandlung, bis 3 Behandlungstage
  • 93.8A.2C Palliativmedizinische Komplexbehandlung, mindestens 4 bis 6 Behandlungstage
  • 93.8A.2D Palliativmedizinische Komplexbehandlung, mindestens 7 bis 13 Behandlungstage
  • 93.8A.2E Palliativmedizinische Komplexbehandlung, mindestens 14 bis 20 Behandlungstage
  • 93.8A.2F Palliativmedizinische Komplexbehandlung, mindestens 21 bis 27 Behandlungstage
  • 93.8A.2G Palliativmedizinische Komplexbehandlung, 28 und mehr Behandlungstage
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