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Hierarchie
Exclusiva
  • Kode weglassen - Anpassen einer Extremitätenprothese der unteren Extremität (84.4B)
Hinweise
  • Mindestmerkmal Punkt 1, Patient: Patient muss zur Anpassung einer Beinprothese nach Amputations- und Stumpfchirurgie selbständig stehen können.
  • Mindestmerkmal Punkt 2, Behandlungsteam: Behandlung durch ein interdisziplinäres Team mit zusätzlicher Erfahrung in komplexer Wundbehandlung unter Leitung eines Facharztes für Orthopädie und Traumatologie des Bewegungsapparates. Interdisziplinäres Team, bestehend aus Orthopädietechniker (Prothetiker und/oder Orthopädie -Schuhmacher), dipl. Wundexpertin (SAfW oder äquivalent), Ergotherapeuten und speziell für amputierte Patienten ausgebildete Physiotherapeuten, Bandagisten für die Kompressionsbehandlung, Gipstechniker, Podologen und Sozialarbeiter. 24-stündige Verfügbarkeit (mindestens durch Rufbereitschaft) eines Facharztes für Orthopädie und Traumatologie des Bewegungsapparates. Durchführung der Physiotherapie oder Ergotherapie unter der Leitung von Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten mit mindestens dreijähriger Erfahrung in der Behandlung beinamputierter Patienten.
  • Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie: a) Tägliche ärztliche Visite an mindestens 5 von 7 Tagen mit Einbezug des therapeutischen und pflegerischen Personals; b) Einsatz von einem der Therapiebereiche Physiotherapie und/oder Ergotherapie in patientenbezogen unterschiedlichen Kombinationen, dabei müssen mindestens 10 Behandlungen, d.h. Therapieeinheiten von mind. 30 Minuten, pro Woche erfolgen; dazu gehören folgende patientenbezogene Therapien: Gleichgewichtstraining, Steh- und Gehtraining mit und ohne Prothese, Gangschulung innerhalb (Treppen) und ausserhalb Haus (Amputierten-Geländeparcours), Sturzprophylaxe und Aufsteh-Training, Kreislauftraining, Kraftaufbau, ÖV-Training (Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel), Stumpfbandagierung und Stumpfabhärtung, Patientenschulung (An- und Ausziehen der Prothese, Stumpfpflege), Schulung der Angehörigen und Heimpersonal im Bedarfsfall, Phantomschmerzbehandlung (Spiegeltherapie und/oder TENS (transcutane elektrische Nervenstimulation)), ADL-Training (activity of daily living), Aktivierungstherapie, Hausabklärung vor Ort und Einleitung notwendiger Anpassungen an Wohn- und Arbeitsort. c) Einsatz von mindestens zwei der folgenden Therapiebereiche in unterschiedlichen Kombinationen: - Individuelle Prothesenanpassung, - Gezieltes funktionelles Sensibilitätstraining , - Schmerztherapie und antiphlogistische Therapie, physikalische Therapie, interventionelle Schmerztherapie), - tägliche (7/7) Kontrolle der Wundverhältnisse bei operierten Patienten. Bei Bedarf Einsatz einer Podologin/eines Podologen.
  • Mindestmerkmal Punkt 4, Therapieplanung, Kontrolle und Dokumentation: a) Initiale Therapieplanung mit schriftlicher Dokumentation und bei Bedarf laufenden Anpassung der Planung; b) Tägliche (7/7) ärztliche Kontrolle mit laufenden Anpassungen; c) Wöchentliche ärztliche Reevaluation der Therapie unter Einbezug des physio- und ergotherapeutischen Personals mit schriftlicher Dokumentation der Therapieergebnisse und Anpassung der Behandlungsziele; d) Sämtliche orthopädischen Hilfsmittel werden klar nach Ihren Bedürfnissen unter ärztlicher Überwachung hergestellt und auf die Zweckdienlichkeit hin überprüft.
Untercodes
  • 99.B6.35 Komplexbehandlung des Amputationsstumpfes, untere Extremität, bis 6 Behandlungstage
  • 99.B6.36 Komplexbehandlung des Amputationsstumpfes, untere Extremität, mindestens 7 bis 13 Behandlungstage
  • 99.B6.37 Komplexbehandlung des Amputationsstumpfes, untere Extremität, mindestens 14 bis 20 Behandlungstage
  • 99.B6.38 Komplexbehandlung des Amputationsstumpfes, untere Extremität, mindestens 21 Behandlungstage und mehr
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