- Hierarchie
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- Exclusiva
- Kode weglassen - Anpassen einer Extremitätenprothese der unteren Extremität (84.4B)
- Hinweise
- Mindestmerkmal Punkt 1, Patient:
Patient muss zur Anpassung einer Beinprothese nach Amputations- und Stumpfchirurgie selbständig stehen können.
- Mindestmerkmal Punkt 2, Behandlungsteam:
Behandlung durch ein interdisziplinäres Team mit zusätzlicher Erfahrung in komplexer Wundbehandlung unter Leitung einer Fachärztin oder eines Facharztes (FA) mit einer der folgenden Fachrichtungen: FA für Orthopädie und Traumatologie des Bewegungsapparates, FA für Gefässchirurgie, FA für Chirurgie, FA für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie.
Interdisziplinäres Team, bestehend aus Orthopädietechniker/in (Prothetiker/in und/oder Orthopädie -Schuhmacher/in), dipl. Wundexperte/in (SAfW oder äquivalent), Ergotherapeut/in und speziell für amputierte Patienten ausgebildeter/e Physiotherapeut/innen, Bandagist/innen für die Kompressionsbehandlung, Gipstechniker/in, Podologe/in und Sozialarbeiter/in.
24-stündige Verfügbarkeit (mindestens durch Rufbereitschaft) einer/es FA für Orthopädie und Traumatologie des Bewegungsapparates, FA für Gefässchirurgie, FA für Chirurgie oder FA für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie. Durchführung der Physiotherapie oder Ergotherapie unter der Leitung von Physiotherapeuten/innen oder Ergotherapeuten/innen mit mindestens dreijähriger Erfahrung in der Behandlung beinamputierter Patienten.
- Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie:
a) Tägliche ärztliche Visite an mindestens 5 von 7 Tagen mit Einbezug des therapeutischen und pflegerischen Personals;
b) Einsatz von einem der Therapiebereiche Physiotherapie und/oder Ergotherapie in patientenbezogen unterschiedlichen Kombinationen, dabei müssen mindestens 10 Behandlungen, d.h. Therapieeinheiten von mind. 30 Minuten, pro Woche erfolgen; dazu gehören folgende patientenbezogene Therapien:
Gleichgewichtstraining, Steh- und Gehtraining mit und ohne Prothese, Gangschulung innerhalb (Treppen) und ausserhalb Haus (Amputierten-Geländeparcours), Sturzprophylaxe und Aufsteh-Training, Kreislauftraining, Kraftaufbau, ÖV-Training (Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel), Stumpfbandagierung und Stumpfabhärtung, Patientenschulung (An- und Ausziehen der Prothese, Stumpfpflege), Schulung der Angehörigen und Heimpersonal im Bedarfsfall, Phantomschmerzbehandlung (Spiegeltherapie und/oder TENS (transcutane elektrische Nervenstimulation)), ADL-Training (activity of daily living), Aktivierungstherapie, Hausabklärung vor Ort und Einleitung notwendiger Anpassungen an Wohn- und Arbeitsort.
c) Einsatz von mindestens zwei der folgenden Therapiebereiche in unterschiedlichen Kombinationen:
- Individuelle Prothesenanpassung, - Gezieltes funktionelles Sensibilitätstraining , - Schmerztherapie und antiphlogistische Therapie, physikalische Therapie, interventionelle Schmerztherapie), - tägliche (7/7) Kontrolle der Wundverhältnisse bei operierten Patienten.
Bei Bedarf Einsatz einer Podologin/eines Podologen.
- Mindestmerkmal Punkt 4, Therapieplanung, Kontrolle und Dokumentation:
a) Initiale Therapieplanung mit schriftlicher Dokumentation und bei Bedarf laufenden Anpassung der Planung;
b) Tägliche (7/7) ärztliche Kontrolle mit laufenden Anpassungen;
c) Wöchentliche ärztliche Reevaluation der Therapie unter Einbezug des physio- und ergotherapeutischen Personals mit schriftlicher Dokumentation der Therapieergebnisse und Anpassung der Behandlungsziele;
d) Sämtliche orthopädischen Hilfsmittel werden klar nach Ihren Bedürfnissen unter ärztlicher Überwachung hergestellt und auf die Zweckdienlichkeit hin überprüft.
- Untercodes
- 99.B6.35 Komplexbehandlung des Amputationsstumpfes, untere Extremität, bis 6 Behandlungstage
- 99.B6.36 Komplexbehandlung des Amputationsstumpfes, untere Extremität, mindestens 7 bis 13 Behandlungstage
- 99.B6.37 Komplexbehandlung des Amputationsstumpfes, untere Extremität, mindestens 14 bis 20 Behandlungstage
- 99.B6.38 Komplexbehandlung des Amputationsstumpfes, untere Extremität, mindestens 21 Behandlungstage und mehr
- Links