- Hierarchie
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- Hinweise
- Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie:
Zusätzlich zum Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie unter der Subkategorie 93.8B.-
b) Ärztliche Leistung, Pflege und bei Bedarf kommen die unter Mindestmerkmal Punkt 4c aufgeführten Therapiebereiche zum Einsatz.
- Untercodes
- 93.8B.1J Aufenthalt auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, mindestens 70 bis 76 Behandlungstage
- 93.8B.1F Aufenthalt auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, mindestens 42 bis 48 Behandlungstage
- 93.8B.1G Aufenthalt auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, mindestens 49 bis 55 Behandlungstage
- 93.8B.1H Aufenthalt auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, mindestens 56 bis 62 Behandlungstage
- 93.8B.1I Aufenthalt auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, mindestens 63 bis 69 Behandlungstage
- 93.8B.16 Aufenthalt auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, bis 3 Behandlungstage
- 93.8B.17 Aufenthalt auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, mindestens 4 bis 6 Behandlungstage
- 93.8B.18 Aufenthalt auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, mindestens 7 bis 13 Behandlungstage
- 93.8B.1A Aufenthalt auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, mindestens 14 bis 20 Behandlungstage
- 93.8B.1B Aufenthalt auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, mindestens 21 bis 27 Behandlungstage
- 93.8B.1D Aufenthalt auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, mindestens 28 bis 34 Behandlungstage
- 93.8B.1E Aufenthalt auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, mindestens 35 bis 41 Behandlungstage
- 93.8B.1K Aufenthalt auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, mindestens 77 bis 83 Behandlungstage
- 93.8B.1L Aufenthalt auf einer eigenständigen spezialisierten Palliative Care Station, 84 und mehr Behandlungstage
- Links