- Hierarchie
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- Hinweise
- Mindestmerkmal Punkt 1, Indikation:
Schmerztherapie oder Symptomkontrolle bei Patientinnen / Patienten mit schweren akuten Schmerzzuständen (z. B. nach Operationen, Unfällen oder schweren, exazerbierten Tumorschmerzen)
- Mindestmerkmal Punkt 2, Eintrittsabklärungen, Assessments:
1. Schmerzassessment,
2. physische Funktionstestung,
3. anschliessende Teambesprechung zur Erstellung eines Therapieplanes.
Das Schmerzassessment beinhaltet:
1. Schmerzstärke in Ruhe und Bewegung,
2. psychometrisches Assessment [= Schmerzempfinden]:
2.1. Schmerzerträglichkeit,
2.2. Schmerzbewertung,
3. Bisherige Schmerzmedikation.
- Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie:
Die komplexe Akutschmerzbehandlung erfolgt über mindestens 48 Stunden.
Sie beinhaltet:
Einleitung, Durchführung sowie Überwachung einer speziellen Schmerztherapie oder Symptomkontrolle bei schweren akuten Schmerzzuständen mit epiduraler oder subarachnoidaler Infiltration oder Infusion, mit kontinuierlichen Regionalanästhesieverfahren (z. B. Plexuskatheter) oder parenteraler patientenkontrollierter Analgesie [PCA] durch spezielle Einrichtungen (z. B. Akutschmerzdienst).
- Mindestmerkmal Punkt 4, Behandlungsteam:
1. Interdisziplinäre Behandlungsleitung durch mind. 2 fachärztliche Disziplinen aus folgenden Bereichen:
Entweder Fachärztin / Facharzt mit Zusatzausbildung Schmerztherapie (FA SSIPM, Schmerzspezialist/in SGSS) plus Pain Nurse mit Zusatzausbildung Schmerztherapie (Schmerzspezialist/in SGSS, CAS Schmerz)
oder Fachärztin / Facharzt mit Zusatzausbildung Schmerztherapie (FA SSIPM, Schmerzspezialist/in SGSS) plus eine der folgenden Disziplinen Fachärztin / Facharzt Anästhesie, Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik oder Psychologie, Rheumatologie, Physikalische Medizin und Rehabilitation oder Zusatzqualifikation Palliativmediziner;
2. Vor Ort Verfügbarkeit einer der Ärztinnen / Ärzte der genannten fachärztlichen Disziplinen 7d/24h.
- Mindestmerkmal Punkt 5, Therapiekontrolle und Dokumentation:
Mind. zweimalige Visite pro Tag (7/7) unter der Leitung einer der Ärztinnen / eines der Ärzte der oben genannten Fachdisziplinen;
Überwachung sowie Dokumentation mind. 3x/Tag von: mindestens Herzfrequenz, Atmung, Schmerzstärke durch Pflegepersonal
- Untercodes
- 93.A3.31 Komplexe Akutschmerzbehandlung, von mehr als 48 Std bis 6 Behandlungstage
- 93.A3.32 Komplexe Akutschmerzbehandlung, von mindestens 7 bis 13 Behandlungstage
- 93.A3.33 Komplexe Akutschmerzbehandlung, von mindestens 14 bis 20 Behandlungstage
- 93.A3.34 Komplexe Akutschmerzbehandlung, von 21 und mehr Behandlungstage
- Links