- Hierarchie
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- Exclusiva
- Kode weglassen - Palliativmedizinische Komplexbehandlung, nach Anzahl Behandlungstage (93.8A.2-)
- Kode weglassen - Rehabilitation (BA.-)
- Kode weglassen - Zusätze für die Rehabilitation (BB.-)
- Hinweise
- Mindestmerkmal Punkt 0, Referenzdokument und Zertifizierung:
Referenzdokument: Präzise Mindestkriterien der Struktur und entsprechende Ausnahmen sind dem Dokument «Referenzdokument für stationäre spezialisierte Palliative Care», Version 3.3 gültig ab 01.01.2021, zu entnehmen. Link: https://www.palliative.ch/de/was-wir-tun/arbeitsgruppen/qualitaet
Zertifizierung: Zur Erfassung von Kodes der Elementegruppen 93.8B.1- und 93.8B.2- muss die behandelnde Einheit das Qualitätslabel «Spezialisierte Palliative Care» haben. Die Institution ist «Mobil & Stationär - Spezialisierte Palliative Care» oder «Palliative Station - Spezialisierte Palliative Care» zertifiziert.
- Mindestmerkmal Punkt 1, Indikation: Kontinuierliche, 24-stündige Behandlung auf einer eigenständigen Palliativeinheit (Station oder Klinik) durch ein multidisziplinäres/interprofessionelles, auf die besonders aufwändige und komplexe Palliativbehandlung spezialisiertes Team. Aktive, ganzheitliche Behandlung zur Symptomkontrolle und psychosozialen Stabilisierung von Patientinnen / Patienten mit einer fortgeschrittenen, chronischen/unheilbaren Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung. Vorausschauende und situationsbezogene Entscheidungsfindung mit allfälligem Einbezug von Spezialistinnen / Spezialisten.
- Mindestmerkmal Punkt 2, Eintrittsabklärung, Assessment:
a) Durchführung eines standardisierten palliativmedizinischen Basisassessments [PBA] inklusive Erfassung von Komplexität und Instabilität. Erst nach der Durchführung des palliativmedizinischen Basisassessments [PBA] zählen die Behandlungstage. Lässt der Zustand der Patientin / des Patienten die abschliessende Erhebung des PBA nicht zu, ist dies zu dokumentieren.
b) Erstellen eines individuellen, interprofessionellen Behandlungsplanes und Definition von patientenbasierten, priorisierten Outcomes [Advance Care Planning].
- Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie:
a) 5/7 Tage interprofessionelle Visite
b) für die jeweils zutreffenden Spezifizierungen siehe unter den Elementegruppen 93.8B.1- oder 93.8B.2-
c) Aktiver Einbezug des familiären Umfeldes in Assessments, Behandlungsplan und Evaluation des Therapieverlaufs
d) Unterstützung der Angehörigen bei der Trauerarbeit
- Mindestmerkmal Punkt 4, Behandlungsteam:
a) Teamzusammensetzung und Leitung: Multidisziplinäres/interprofessionelles, auf die besonders aufwändige und komplexe Palliativbehandlung spezialisiertes Team unter der Leitung einer Fachärztin / eines Facharztes mit Nachweis des abgeschlossenen Weiterbildungsganges Interdisziplinären Schwerpunkt Palliativmedizin. Die 24-stündige fachliche Behandlungsleitung kann durch Rufbereitschaft gewährleistet werden.
b) Pflegepersonal: Pflegerische Leitung mit Nachweis einer anerkannten Zusatzqualifikation für Palliative Care sowie mind. zweijähriger Erfahrung in der Behandlung von Palliativpatientinnen / Palliativpatienten.
c) Multidisziplinäres Behandlungsteam, in dem neben Ärztin / Arzt sowie Pflegepersonal, Therapeutinnen / Therapeuten aus folgenden Therapiebereichen verfügbar sind: Sozialarbeit/-pädagogik, Psychologie, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Ernährungsberatung/therapie, Seelsorge, Kunsttherapie.
- Mindestmerkmal Punkt 5, Therapieplanung und -kontrolle:
a) 5/7 Tage interprofessionelle Visite mit Dokumentation des Behandlungsverlaufs.
b) Wöchentliche interprofessionelle Teambesprechung mit Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele.
- Mindestmerkmal Punkt 6, Austrittsplanung:
Austrittsplanung mit Organisation eines supportiven Netzwerkes
- Mindestmerkmal Punkt 7, Erfassung:
Die Elementegruppe 93.8B.1">93.8B.1- stellt die Basisleistung «Spezialisierte Palliative Care», nach Anzahl Behandlungstage dar. Die Elementegruppe 93.8B.2">93.8B.2- die «Spezialisierte Palliative Care mit zusätzlicher Leistung von Therapien». Falls die Mindestmerkmale unter 93.8B.- sowie unter 93.8B.1">93.8B.1- erfüllt sind, ist der entsprechende Kode unter 93.8B.1">93.8B.1- für die gesamte Behandlungsdauer auf der spezialisierten Palliative Care zu erfassen. Werden zusätzlich für eine gewisse Zeit die Mindestmerkmale des 93.8B.2">93.8B.2- erfüllt, so ist zusätzlich ein entsprechender Kode unter 93.8B.2">93.8B.2- zu erfassen.
- Untercodes
- 93.8B.1 Basisleistung «Spezialisierte Palliative Care», nach Anzahl Behandlungstage
- 93.8B.2 Spezialisierte Palliative Care mit zusätzlicher Leistung von Therapien, nach Anzahl Behandlungstage
- Links