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Hierarchie
Hinweise
  • Mindestmerkmal Punkt 0, Referenzdokument und Zertifizierung: Referenzdokument: Präzise Mindestkriterien der Struktur und entsprechende Ausnahmen sind dem Dokument «Referenzdokument für stationäre spezialisierte Palliative Care», Version 3.1 gültig ab 01.01.2019, zu entnehmen. Link: https://www.palliative.ch/de/fachbereich/aktuell/grundlagendokumente/ Zertifizierung: Zur Erfassung von Kodes der Elementegruppen 93.8B.1- und 93.8B.2- muss die behandelnde Einheit das Qualitätslabel «Spezialisierte Palliative Care» haben. Die Institution ist «Mobil & Stationär - Spezialisierte Palliative Care» oder «Palliative Station - Spezialisierte Palliative Care» zertifiziert.
  • Mindestmerkmal Punkt 1, Indikation: Kontinuierliche, 24-stündige Behandlung auf einer eigenständigen Palliativeinheit durch ein multidisziplinäres/interprofessionelles, auf die besonders aufwendige und komplexe Palliativbehandlung spezialisiertes Team. Aktive, ganzheitliche Behandlung zur Symptomkontrolle und psychosozialen Stabilisierung von Patienten mit einer progredienten, fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung. Vorausschauende und situationsbezogene Entscheidungsfindung mit allfälligem Einbezug von Spezialisten.
  • Mindestmerkmal Punkt 2, Eintrittsabklärung, Assessment: a) Durchführung eines standardisierten palliativmedizinischen Basisassessments (PAB) inklusive Erfassung von Komplexität und Instabilität. Erst nach der Durchführung des palliativmedizinischen Basisassessments (PBA) zählen die Behandlungstage. Lässt der Zustand des Patienten die abschliessende Erhebung des PBA nicht zu, ist dies zu dokumentieren. b) Erstellen eines individuellen, interprofessionellen Behandlungsplanes und Definition von patientenbasierten, priorisierten Outcomes (Advance Care Planning).
  • Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie: a) 5/7 Tage interprofessionelle Visite b) für die jeweils zutreffenden Spezifizierungen siehe unter den Elementegruppen 93.8B.1- oder 93.8B.2- c) Aktiver Einbezug des familiären Umfeldes in Assessments, Behandlungsplan und Evaluation des Therapieverlaufs d) Unterstützung der Angehörigen bei der Trauerarbeit
  • Mindestmerkmal Punkt 4, Behandlungsteam: a) Teamzusammensetzung und Leitung: Multidisziplinäres/interprofessionelles, auf die besonders aufwendige und komplexe Palliativbehandlung spezialisiertes Team unter der Leitung eines Facharztes mit spezifischer Weiterbildung in Palliativmedizin, mindestens 80 Stunden, oder unter der Leitung eines Facharztes mit Schwerpunkt Palliativmedizin. Die 24-stündige fachliche Behandlungsleitung kann durch Rufbereitschaft gewährleistet werden. b) Pflege: Pflegerische Leitung mit Nachweis einer anerkannten Zusatzqualifikation für Palliative Care sowie mind. 6-monatiger Erfahrung in der Behandlung von Palliativpatienten. c) Multidisziplinäres Behandlungsteam, in dem neben Arzt und Pflege folgende Therapiebereiche verfügbar sind: Sozialarbeit/-pädagogik, Psychologie, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Ernährungsberatung/-therapie, Seelsorge, Kunsttherapie.
  • Mindestmerkmal Punkt 5, Therapieplanung und -kontrolle: a) 5/7 Tage interprofessionelle Visite mit Dokumentation des Behandlungsverlaufs. b) Wöchentliche interprofessionelle Teambesprechung mit Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele.
  • Mindestmerkmal Punkt 6, Austrittsplanung: Austrittsplanung mit Organisation eines supportiven Netzwerkes
  • Mindestmerkmal Punkt 7, Erfassung: Die Elementegruppe 93.8B.1">93.8B.1- stellt die Basisleistung «Spezialisierte Palliative Care», nach Anzahl Behandlungstage dar. Die Elementegruppe 93.8B.2">93.8B.2- die «Spezialisierte Palliative Care mit zusätzlicher Leistung von Therapien». Falls die Mindestmerkmale unter 93.8B.- und unter 93.8B.1">93.8B.1- erfüllt sind, ist der entsprechende Kode unter 93.8B.1">93.8B.1- für die gesamte Behandlungsdauer auf der spezialisierten Palliative Care zu erfassen. Werden zusätzlich für eine gewisse Zeit die Mindestmerkmale des 93.8B.2">93.8B.2- erfüllt, so ist zusätzlich ein entsprechender Kode unter 93.8B.2">93.8B.2- zu erfassen.
Untercodes
  • 93.8B.1 Basisleistung «Spezialisierte Palliative Care», nach Anzahl Behandlungstage
  • 93.8B.2 Spezialisierte Palliative Care mit zusätzlicher Leistung von Therapien, nach Anzahl Behandlungstage
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