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Hierarchie
Exclusiva
  • Kode weglassen - Geriatrische Akutrehabilitation (93.89.9-)
  • Kode weglassen - Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation (93.8C.1-)
  • Kode weglassen - Paraplegiologische rehabilitative Komplexbehandlung (93.87.-)
  • Kode weglassen - Rehabilitation (BA.-)
  • Kode weglassen - Zusätze für die Rehabilitation (BB.-)
Hinweise
  • Mindestmerkmal Punkt 1, Indikation: Dieser Kode ist für Patientinnen / Patienten ab dem vollendeten 2. Lebensjahr anzugeben. Eine fachübergreifende Frührehabilitation wird durchgeführt, wenn ein Trauma oder eine schwere Akuterkrankung oder die Exazerbation einer chronischen oder einer chronisch progredienten Erkrankung zu einer komplexen Störung geführt hat, die eine spezifische frührehabilitative Behandlung im stationären, interdisziplinären Setting erforderlich macht. Die Primärdiagnostik und -versorgung muss vor Beginn der Frührehabilitation abgeschlossen sein. Diese Störungen betreffen insbesondere das Bewusstsein, die Kognition, sensomotorische Funktionen, Schlucken, Kontinenz, Essen und Trinken, die persönliche Hygiene und Mobilität. Die Atmung, Herz-Kreislauffunktionen im Liegen sowie intrakranielle Druckverhältnisse sind stabil. Die Patientin / der Patient ist nicht mehr beatmungspflichtig, ausser Patientinnen / Patienten mit einem prolongierten Weaning oder dem Bedarf einer Langzeitbeatmung. Ausgeschlossen von dieser Behandlung sind Patientinnen / Patienten mit einer Erkrankung unklarer Ätiologie sowie Patientinnen / Patienten mit einer dringlichen Operationsindikation (ausser geplante Sekundäreingriffe).
  • Mindestmerkmal Punkt 2, Eintrittsabklärung, Assessment: Zum Beginn der Frührehabilitation sowie wöchentlich im Verlauf der Behandlung erfolgt eine Beurteilung nach dem Frührehabilitations-Barthel-Index nach Schönle (Der Barthel-Index ist für Kinder und Jugendliche bisher nicht validiert.) zur Erfassung und Wertung der funktionellen Defizite. Der Frührehabilitations-Barthel-Index nach Schönle der Patientin / des Patienten beträgt dabei maximal 30 Punkte (die Berechnung des Frührehabilitations-Barthel-Index nach Schönle ist im Anhang zur ICD-10-GM zu finden). Es besteht eine spezifische Therapiebedürftigkeit mit Einzel-/Doppelbehandlung. Fehlende (Klein-) Gruppenfähigkeit bei schwerster Störung von Kommunikationsfähigkeit, Instruktionsverständnis, Krankheitseinsicht sowie fehlende aktive Mitarbeit an den Therapiezielen stellen keine Kontraindikation dar. Der Gesamtzustand der Patientin / des Patienten erlaubt es, dass er mehrmals täglich an rehabilitativen Massnahmen teilnehmen kann. Wird im Verlauf ein Frührehabilitations-Barthel-Index von > 30 gemessen, so ist nach einer Woche [7 Tage] eine Kontrolle erforderlich; liegt der Frührehabilitations-Barthel-Index bei dieser Kontrolle ebenfalls > 30, so sind die Voraussetzungen für diesen Frührehabilitations-Kode nicht mehr erfüllt. Die einmalige Messung eines Frührehabilitations-Barthel-Index von >30 allein reicht nicht aus, um die Vorgaben des Kodes der fachübergreifenden Frührehabilitation als nicht erfüllt zu definieren.
  • Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie: Für die Frührehabilitation kommen mindestens 3 der organspezifisch notwendigen Therapiebereiche zum Einsatz: Physiotherapie, Physikalische Therapie, Ergotherapie, Neuropsychologie / Psychologie. Verfügbarkeit und Anwendung der Logopädie bei Bedarf. Bei Kindern und Jugendlichen: Sonder- und Heilpädagogik. Die oben aufgeführten Funktionstherapien werden an mindestens 5 Tagen pro Woche durchgeführt, mit mindestens 2 Therapieeinheiten pro Tag. Die Dauer einer Therapieeinheit beträgt 30 Minuten. Eine Ernährungsberatung/therapie kann bei Bedarf zusätzlich durchgeführt werden. Die neben der Grund- und Behandlungspflege zusätzlich durchgeführte, fördernde und aktivierende Rehabilitationspflege (wie z. B. Mobilitätsfördernde Pflegeinterventionen, Kinaesthetics, Bobath-Konzept, Affolter-Konzept Basale Stimulation, FOTT-Konzept [Facio Orale Trakt Therapie nach Kay Coombes]) erfolgt an 7/7 Tagen mit mindestens 2 Stunden pro Tag, bei Kindern mindestens 1 Stunde pro Tag. Ärztliche Visiten an 7/7 Tagen in der Woche. Ärztliche Präsenz an 24/24 Stunden. Bei medizinischer Notwendigkeit ist der Beizug einer Kaderärztin / eines Kaderarztes innert 30 Minuten jederzeit gewährleistet. Diese Therapiedichte definiert den Mindestumfang der Behandlungen. Zusätzliche sozialmedizinische Massnahmen und unterstützende Therapien (z. B. Kunsttherapie etc.) sind in der Komplexbehandlung inbegriffen.
  • Mindestmerkmal Punkt 4, Behandlungsteam: Die Behandlung erfolgt im Rahmen einer multidisziplinären Organisationsstruktur unter Leitung einer mindestens 70% im leistungserbringenden Spital fest angestellten Fachärztin / eines mindestens 70% im leistungserbringenden Spital fest angestellten Facharztes der unten aufgeführten Bereiche: Physikalische Medizin und Rehabilitation [PMR], Neurologie, Allgemeine Innere Medizin, Kardiologie, Pneumologie, Gastroenterologie, Pädiatrie, Neuropädiatrie, Rheumatologie, Orthopädie und Traumatologie des Bewegungsapparates oder Allgemeinchirurgie und Traumatologie. Die leitende Fachärztin / der leitende Facharzt hat mindestens dreijährige Erfahrung in der Frührehabilitation. Mindestens 50% des zum Behandlungsteam gehörenden Pflegepersonals ist diplomiert (Pflegefachmann/-frau oder äquivalente in- oder ausländische Ausbildung), inkl. der Schichtleitung, mindestens eine Pflegeperson pro Schicht hat die spezifische Erfahrung mit Tracheostoma oder aufwendig ableitender Systeme (beinhaltet regelmässige, dokumentierte interne Schulungen oder Fachausweis IMC / IPS / Anästhesie). Falls in der Pädiatrie tracheotomierte Patientinnen / Patienten in der Frührehabilitation liegen, ist eine Pflegeperson pro Schicht mit spezifischer Erfahrung mit Tracheostoma aufzubieten. Darüber hinaus beinhaltet das Frühreha-Behandlungsteam Therapeutinnen / Therapeuten mit abgeschlossener Berufsausbildung entsprechend den Vorgaben der organspezifischen Frührehabilitation. Ein Fortbildungskonzept für das Frührehabilitationsteam mit geregelter rehabilitationsspezifischer Fortbildung von mind. 1 Stunde pro Woche liegt vor.
  • Mindestmerkmal Punkt 5, Infrastruktur: Die Fachübergreifende Frührehabilitation kann sowohl auf eigenständigen bettenführenden Frührehabilitationsabteilungen als auch durch ergänzende mobile Frührehabilitationsteams auf Intensiv-, Intermediate Care oder anderen hoch spezialisierten Fachstationen erfolgen. Wird die Frührehabilitation auf einer SGI-zertifizierten Intermediate-Care-Station durchgeführt, sind die Aufwandspunkte gemäss CHOP-Kode 99.B8 Komplexbehandlung in einer Intermediate-Care Unit bei Erwachsenen und im Kindesalter zusätzlich zu erfassen. Beatmungsstunden dürfen nicht zusätzlich kodiert werden. Die Frührehabilitationsabteilung / -betten verfügen über die Infrastruktur sowie technischen Voraussetzungen einer Überwachungsstation zum kontinuierlichen Monitoring kardialer und respiratorischer Funktionsparameter. Das Monitoring- System muss eine zentrale Überwachung erlauben. Die konventionelle Röntgendiagnostik sowie das Notfalllabor müssen an 24/24 Stunden sowie an 7/7 Tagen innerhalb von max. 30 Min. betriebsintern oder aus benachbarten Leistungserbringern verfügbar sein. Für Kinder ist die Infrastruktur ihrem altersgemässen Bedarf angepasst, wie z. B. die Möglichkeit zum Rooming-in.
  • Mindestmerkmal Punkt 6, Therapieplanung und -kontrolle: Es wird eine Planung der rehabilitativen Massnahmen mit Festlegung der Frühreha-Ziele basierend auf dem Assessment sowie der Steuerung aller Massnahmen während der Frührehabilitation durchgeführt. Wöchentliche Teambesprechungen mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse mit geeigneten Assessments und weiterer Behandlungsziele mit strukturierten Therapieprogrammen sowie einem systematischen Pflegekonzept. Regelmässige, mindestens wöchentliche, strukturierte, patientenbezogene Teamkonferenzen mit Einbezug aller beteiligten Fachbereiche unter ärztlicher Leitung inkl. Dokumentation der Rehabilitationsziele. Mindestens wöchentliche Reevaluation der Frührehabilitationsbedürftigkeit. Eine Indikation zur Frührehabilitation ist nicht mehr gegeben nach zweimaliger Messung des Frührehabilitations-Barthel-Index grösser als 30 Punkte.
  • Mindestmerkmal Punkt 7, Austrittsplanung: In der Entlassungsvorbereitungsphase wird die weitere Versorgung geregelt mit Einleitung und Strukturierung der Nachbetreuung in einer weiterführenden Rehabilitation oder in einer Pflegeeinheit. Auf eine Zusammenarbeit mit einem sozialen Dienst kann zurückgegriffen werden.
  • Mindestmerkmal, Punkt 8, Qualitätsmanagement: Nachweis eines anerkannten Qualitätsmanagements einschliesslich regelmässiger Durchführung sowie Dokumentation geeigneter Outcome-Assessments. Überprüfung der Patienten- und Angehörigenzufriedenheit mit geeigneten Mitteln sowie eines gelebten CIRS.
Untercodes
  • 93.86.D Fachübergreifende Frührehabilitation, bis 6 Behandlungstage
  • 93.86.E Fachübergreifende Frührehabilitation, mindestens 7 bis 13 Behandlungstage
  • 93.86.F Fachübergreifende Frührehabilitation, mindestens 14 bis 27 Behandlungstage
  • 93.86.G Fachübergreifende Frührehabilitation, mindestens 28 bis 41 Behandlungstage
  • 93.86.H Fachübergreifende Frührehabilitation, mindestens 42 bis 55 Behandlungstage
  • 93.86.I Fachübergreifende Frührehabilitation, mindestens 56 bis 69 Behandlungstage
  • 93.86.J Fachübergreifende Frührehabilitation, mindestens 70 bis 83 Behandlungstage
  • 93.86.K Fachübergreifende Frührehabilitation, mindestens 84 bis 97 Behandlungstage
  • 93.86.L Fachübergreifende Frührehabilitation, mindestens 98 bis höchstens 125 Behandlungstage
  • 93.86.M Fachübergreifende Frührehabilitation, mindestens 126 bis 153 Behandlungstage
  • 93.86.N Fachübergreifende Frührehabilitation, mindestens 154 bis 181 Behandlungstage
  • 93.86.O Fachübergreifende Frührehabilitation, 182 und mehr Behandlungstage
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