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Hierarchie
Hinweise
  • Unter ärztlicher Behandlungsleitung durchgeführte Komplementärmedizin- bestehend aus mehreren spezifischen Therapieverfahren der folgenden fünf Bereiche: Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, TCM und Phytotherapie. Das stationär behandelnde multiprofessionelle Team setzt sich zusammen aus: - einer Fachärztin / einem Facharzt, der mindestens einen der folgenden Pflichtausweise der 5 komplementärmedizinischen Fachbereiche besitzt: Akupunktur – Traditionelle Chinesische Medizin [ASA] / Anthroposophische Medizin [VAOAS] / Homöopathie [SVHA] / Neuraltherapie [SANTH] / Phytotherapie [SMGP]; - mehreren Therapeutenteams unterschiedlicher Therapiearten- jeweils unter der Leitung einer Therapeutin / eines Therapeuten mit fachspezifischer Ausbildung; - speziell geschulten Pflegeteams, jeweils unter der fachlichen Leitung einer Expertin / eines Experten mit komplementärmedizinischen und anthroposophischen Fachkenntnissen [IFAN]. Eine Therapieeinheit umfasst die 30-minütige Anwendung aus folgenden ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Verfahren: komplementärmedizinische Anwendungen, Bäder und Massagen, Einreibungen, Wickel und Auflagen, Bewegungstherapie, künstlerische Therapie, therapeutische Sprachgestaltung, komplementärmedizinisches ärztliches Gespräch sowie Diagnostik, weitere supportive Therapien der einzelnen komplementärmedizinischen Fachbereiche.
Untercodes
  • 99.BC.11 Komplementärmedizinische Komplexbehandlung bis einschliesslich 9 Therapieeinheiten pro stationärem Fall
  • 99.BC.12 Komplementärmedizinische Komplexbehandlung ab 10 bis 25 Therapieeinheiten pro stationärem Fall
  • 99.BC.13 Komplementärmedizinische Komplexbehandlung ab 26 bis 49 Therapieeinheiten pro stationärem Fall
  • 99.BC.14 Komplementärmedizinische Komplexbehandlung ab 50 Therapieeinheiten pro stationärem Fall
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