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Hierarchie
Hinweise
  • Unter ärztlicher Behandlungsleitung durchgeführte Komplementärmedizin- bestehend aus mehreren spezifischen Therapieverfahren der folgenden fünf Bereiche: Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, TCM und Phytotherapie. Das stationär behandelnde multiprofessionelle Team setzt sich zusammen aus: - einem Facharzt, der mindestens einen der folgenden Pflichtausweise der 5 komplementärmedizinischen Fachbereiche besitzt: Akupunktur – Traditionelle Chinesische Medizin (ASA) / Anthroposophische Medizin (VAOAS) / Homöopathie (SVHA) / Neuraltherapie (SANTH) / Phytotherapie (SMGP); - mehreren Therapeutenteams unterschiedlicher Therapiearten- jeweils unter der Leitung eines Therapeuten mit fachspezifischer Ausbildung; - speziell geschulten Pflegeteams- jeweils unter der fachlichen Leitung eines/r Experten/in mit komplementärmedizinischen und/oder anthroposophischen Fachkenntnissen. (IFAN). Eine Therapieeinheit umfasst die 30-minütige Anwendung aus folgenden ärztlichen, pflegerischen und /oder therapeutischen Verfahren: komplementärmedizinische Anwendungen, Bäder und Massagen, Einreibungen, Wickel und Auflagen, Bewegungstherapie, künstlerische Therapie, therapeutische Sprachgestaltung, komplementärmedizinisches ärztliches Gespräch sowie Diagnostik, weitere supportive Therapien der einzelnen komplementärmedizinischen Fachbereiche.
Untercodes
  • 99.BC.11 Komplementärmedizinische Komplexbehandlung bis einschliesslich 9 Therapieeinheiten pro stationärem Fall
  • 99.BC.12 Komplementärmedizinische Komplexbehandlung ab 10 bis 25 Therapieeinheiten pro stationärem Fall
  • 99.BC.13 Komplementärmedizinische Komplexbehandlung ab 26 bis 49 Therapieeinheiten pro stationärem Fall
  • 99.BC.14 Komplementärmedizinische Komplexbehandlung ab 50 Therapieeinheiten pro stationärem Fall
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