- Hierarchie
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- Hinweise
- Mindestmerkmal Punkt 1, Indikation, Kurzbeschreibung:
Behandlung substanzmittelabhängiger Patientinnen / Patienten nach abgeschlossener Entzugsbehandlung und Behandlungsbereitschaft für das stationäre Setting.
Die Therapie umfasst Entwöhnung, Rückfallprophylaxe, Coping-Strategien, Behandlung psychiatrischer Komorbidität, Abstinenzstabilisierung.
- Mindestmerkmal Punkt 2, Assessment:
Suchtmedizinisches Assessment mit Erfassung von Konsummustern, Suchtgeschichte, Schweregrad und psychiatrischer Komorbidität. Körperliche und neurologische Eintrittsuntersuchung zur Feststellung somatischer Folge- und Begleitstörungen.
- Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie:
3.1. Ärztliche Visite mind. 1 mal wöchentlich
3.2. Differenzierte patientenbezogene Therapie mindestens 16 Std pro Woche, bestehend aus:
- Mind. 1 Stunde Einzel - Psychotherapie sowie
- Mind. 3 Stunden Gruppen- Psychotherapie sowie
- Mind. 12 Stunden Therapie aus folgenden Bereichen: Motivationale Intervention (Stabilisierung der Abstinenz- und Behandlungsmotivation), Analyse von Risikosituationen, Strategien der Rückfallprophylaxe, Psychoedukation und suchtmedizinische Informationsgruppen, Information und Intervention mit Angehörigen, Bewegungstherapie, Entspannungsverfahren, Kunsttherapie und Ergo- und Arbeitstherapie. Vermittlung weiterführender Hilfsangebote (externe Selbsthilfegruppen, regionale ambulante und stationäre Angebote)
- Mindestmerkmal Punkt 4, Behandlungsteam: Interdisziplinäres Team unter Leitung einer Fachärztin / eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie.
Das Team besteht aus:
- Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie,
- psychologischer Psychotherapeutin / psychologischem Psychotherapeut und/oder Suchttherapeut/in,
- Sozialpädagog/in und/oder Sozialarbeiter/in,
- Physio- und/oder Bewegungstherapeut/in,
- Ergo-, Kunst - und/oder Gestaltungstherapeut/in,
- Pflegefachpersonal unter der Verantwortung von einer Pflegefachfrau / einem Pflegefachmann mit personell und/oder fachlich leitenden Kompetenzen, der/die mit a) über zwei Jahren Berufserfahrung auf einer Abteilung verfügt, in der mehrheitlich psychiatrisch-psychotherapeutische Therapien von Abhängigkeitserkrankungen durchgeführt werden oder b) eine geeignete suchttherapeutische Weiterbildung (z. B. in «Motivational Interviewing» oder ein spezialisiertes CAS) absolviert hat.
Das zuständige Team ist suchtspezifisch geschult und verpflichtet sich zu regelmässigen Fallsupervisionen, mind. einmal monatlich.
- Mindestmerkmal Punkt 5, Therapieplanung und -kontrolle:
Wöchentliche interdisziplinäre Teambesprechung mit Behandlungsplanung
- Mindestmerkmal Punkt 6, Austrittsplanung:
Planung und Organisation notwendiger weiterer Behandlungen.
- Untercodes
- 94.6A.21 Entwöhnungsbehandlung bei Substanzmittelabhängigkeit, bis 27 Behandlungstage
- 94.6A.22 Entwöhnungsbehandlung bei Substanzmittelabhängigkeit, mindestens 28 bis 62 Behandlungstage
- 94.6A.23 Entwöhnungsbehandlung bei Substanzmittelabhängigkeit, mindestens 63 bis 90 Behandlungstage
- 94.6A.24 Entwöhnungsbehandlung bei Substanzmittelabhängigkeit, 91 und mehr Behandlungstage
- Links