:
Hierarchie
Hinweise
  • Mindestmerkmal Punkt 0, Referenzdokument: Mindestmerkmale gemäss den Kriterien der Swissnoso sind folgendem Dokument «Strukturelle Mindestanforderungen für die Prävention und Bekämpfung von healthcare-assoziierten Infektionen (HAI) bei hospitalisierten Patientinnen und Patienten für Schweizer Akutspitäler», Version 1.0 vom 30.09.2020 zu entnehmen: https://www.swissnoso.ch/forschung-entwicklung/publikationen s. Erläuterungen im Dokument von Swissnoso «Anwendung von Mindestanforderungen Swissnoso im Kontext Komplexbehandlung 93.59.5-», Version 1.0 vom xx.xx.xxxx: https://www.swissnoso.ch/forschung-entwicklung/publikationen
  • Mindestmerkmal Punkt 1, Untersuchungen: Durchführung von speziellen Untersuchungen inkl. mikrobiologischen Schnelltests zur Feststellung der Trägerschaft von multiresistenten Erregern bzw. der erfolgreichen Sanierung der Kolonisierung bzw. Infektion sowie zur Prävention einer Weiterverbreitung. Bezieht sich v.a. auf die «Schlüsselkomponente 1: Richtlinien und Weisungen» und «Schlüsselkomponente 6: Surveillance und Ausbrüche» des Referenzdokuments «Strukturelle Mindestanforderungen für die Prävention und Bekämpfung von healthcare-assoziierten Infektionen (HAI) bei hospitalisierten Patientinnen und Patienten für Schweizer Akutspitäler».
  • Mindestmerkmal Punkt 2, Therapie: Betreuung, Versorgung, Nachverfolgung des MRE-Trägerstatus, resp. der MRE-Infektion durch Hygiene-Fachpersonal bei einer MRE-Besiedlung, durch Infektiologinnen / Infektiologen mit den erforderlichen Sachkenntnissen mit Unterstützung des Hygiene-Fachpersonals bei einer MRE-Infektion. Das spitalspezifische Konzept der Behandlung von MRE-Patientinnen / MRE-Patienten muss umgesetzt werden unter Einbeziehung der Fachkräfte der Spitalhygiene und Infektiologie. Zur Therapie gehören: a) Durchführung von strikter Isolierung (Einzel- oder Kohortenisolierung) mit eigenem Sanitärbereich oder Bettstuhl bei entsprechender hygienischer Indikation (Vermeidung von Kreuzinfektionen). Die Massnahmen entsprechen den geltenden Spitalhygiene-Standardmassnahmen. b) Es entsteht täglich ein Aufwand während der Behandlungstage mit strikter Isolierung. Dieser Aufwand bezieht sich auch auf die präventive Isolierung/Behandlung von Hochrisikopatienten. Zu diesem Aufwand gehören zusätzlich zur Isolierung Schutzmassnahmen, Reinigungsmassnahmen, Entsorgungsmassnahmen sowie je nach Indikation diverse antiseptische Behandlungen, Verabreichung erregerspezifischer Medikation, weitere diagnostische Massnahmen und Patienten- und Angehörigenschulung. Alle Massnahmen sind in den Schlüsselkomponenten des Dokuments «Strukturelle Mindestanforderungen für die Prävention und Bekämpfung von healthcare-assoziierten Infektionen (HAI) bei hospitalisierten Patientinnen und Patienten für Schweizer Akutspitäler» definiert: insbesondere: «Schlüsselkomponente 1: Richtlinien und Weisungen», «Schlüsselkomponente 2: Material und Ausrüstung», «Schlüsselkomponente 3: Organisation der Spitalhygiene und Personalausstattung» und «Schlüsselkomponente 4: Aufgabenorientierte Schulung».
Untercodes
  • 93.59.50 Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern, bis 6 Behandlungstage
  • 93.59.51 Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern, mindestens 7 bis 13 Behandlungstage
  • 93.59.52 Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern, mindestens 14 bis 20 Behandlungstage
  • 93.59.53 Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern, 21 und mehr Behandlungstage
Links