Alle schädigenden Eingriffe, die nicht den Typen 1 bis 3 der Genitalverstümmelung zuzuordnen sind, die weiblichen Genitalien verletzen und keinem medizinischen Zweck dienen, z.B. Einstechen, Durchbohren, Einschneiden, Ausschaben, Ausbrennen, Verätzen oder Dehnen