B. Für die pulmonale Rehabilitation gilt zusätzlich zu den Mindestmerkmalen unter der Kategorie BA.-:
Mindestmerkmal Punkt 1, Eintrittsabklärung:
Messung der aktuellen körperlichen Leistungsfähigkeit.
Krankheitsspezifischer Fragebogen
Zusätzlich bei Bedarf:
- (Spiro-)Ergometrie
- Ganzkörperplethysmographie
- Blutgas-Untersuchung in Ruhe und unter Belastung (Fahrrad- oder Laufbandergometrie)
- Messung des Kohlenmonoxides oder Cotininmessung im Urin
Mindestmerkmal Punkt 2, Therapie und Schulung:
Die Therapie beinhaltet eine patientenbezogene Kombination des obligatorischen Bestandteils mit mindestens einem der unten aufgeführten Therapiebereiche:
- Atemphysiotherapie
- Krafttraining (medizinische Trainingstherapie)
- Ergotherapie
- Logopädie
- Ernährungsberatung/therapie
- Psycho- und Gesprächstherapie
sowie
- durchschnittlich mind. 3 Patientenschulungen pro Woche zu unterschiedlichen Themen.
Bei entsprechender Indikation eingesetzt und zur Therapiedauer zählend:
- Apparative Atem-Therapien, z. B. mobile Sauerstofftherapie, Inhalationstherapie,
- Sozialberatung
Mindestmerkmal Punkt 3, Austrittsassessment:
- Messung der aktuellen körperlichen Leistungsfähigkeit.
- Krankheitsspezifischer Fragebogen
Zusätzlich bei Bedarf:
- Lungenfunktionsdiagnostik
- Messung des Kohlenmonoxides oder Cotininmessung im Urin