- Hierarchie
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- Hinweise
- Dieser Kode gilt für eigenständige Kurzaufenthalte.
Unter «Mindestmerkmal Punkt 3, Behandlungsteam und Therapie» wird angegeben: «Ärztliche Leistung, Pflege sowie mindestens zwei der oben genannten Therapiebereiche kommen insgesamt mindestens 6 Stunden pro Behandlungswoche (7 Kalendertage) zum Einsatz.».
Dies bedeutet, dass zur Erfassung des Kodes 93.8A.2C, gemäss pro rata Berechnung, mindestens
(0.86 Stunden (51.6 Minuten) pro Tag) x 4 Behandlungstage = 3.44 Stunden (206 Minuten)
geleistet werden müssen. Die 0.86 Stunden sind nicht strikt pro Tag zu leisten, sondern im Durchschnitt über die vier Tage (z. B. Tag 1: 1 Stunde, Tag 2: 0.5 Stunden, Tag 3: 2 Stunden und Tag 4: 0 Stunden = 0.875/Tag im Durchschnitt). Mindestens eine ärztliche Leistung, eine Pflege sowie zwei der genannten Therapiebereiche kommen zum Einsatz.
Die pro rata Zählung ist nur für diesen «Kurzaufenthalt»-Kode zu berücksichtigen.
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- Ja
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