- Hierarchie
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- Exclusiva
- Liegt ein klarer Verdacht oder Nachweis vor, ist ein Kode von der Elementegruppe 99.A5.3">99.A5.3- zu kodieren : Komplexe Abklärung bei Verdacht auf Risiko- und Gefährdungssituationen im Neugeborenen-, Säuglings-, Kindes- und Jugendlichenalter (99.A5.3">99.A5.3-)
- Hinweise
- Mindestmerkmal Punkt 1, Indikation:
Mit diesem Kode werden folgende Abklärungen erfasst:
- Die im Rahmen von ethischen Abklärungen stattfindende Prüfung unterschiedlicher Therapieoptionen, unter anderem hinsichtlich Abbruch oder Weiterführung einer Therapie
oder
- Abklärung von Fällen, bei denen der Verdacht besteht, dass die erziehungsberechtigte oder Aufsichtsperson, aufgrund einer eigenen Beeinträchtigung (z. B. Sucht- oder Abhängigkeitssubstanzen) ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen können oder schädigende Handlungen ausüben
- Mindestmerkmal Punkt 2, Leistungen:
Mindestens zwei der nachfolgenden Leistungen müssen im Rahmen desselben stationären Aufenthalts erbracht werden:
1. Fallmanagement individuell angepasst mit Opfer, Familiensystem und Personen des Umfeldes,
2. Mehrdimensionale Diagnostik von jeweils mind. 30 Min. Dauer in mindestens 3 Disziplinen (Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychologie, Gynäkologie, Kinderchirurgie, Kinderorthopädie und -traumatologie, Sozialdienst, Opferhilfe).
3. Sitzung von mindestens 30 Min. Dauer mit mindestens 2 Disziplinen (Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychologie, Gynäkologie, Sozialdienst, Spitalpädagogik, Pflegedienst, Opferhilfe)
4. Umfeldabklärung in Zusammenarbeit mit externen Stellen (externe Kinderschutzgruppen, Schule und Schulbehörden, Jugendsekretariate, Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde [KESB], Polizei/strafrechtliche Untersuchungsbehörden, Opferhilfe).
- Terminal
- Ja
- Links