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Hierarchie
Exclusiva
  • Kode weglassen - Psychotherapeutische und psychosomatische Komplexbehandlung (94.3A.1-)
Hinweise
  • Mindestmerkmal Punkt 1, Indikation und Kurzbeschreibung: Eine Patientin mit stationär behandlungsbedürftiger seelischer Erkrankung oder Störung wird gemeinsam mit ihrem bis 5-jährigen Kind behandelt, wenn eine gestörte Interaktion zwischen der erkrankten Mutter und ihrem Kind vorliegt oder die Anwesenheit des Kindes Teil des Behandlungskonzepts ist. Dabei darf der Gesundheitszustand der Mutter keine akute Gefährdung des Kindswohls auslösen (akute Eigen- oder Fremdgefährdung).
  • Mindestmerkmal Punkt 2, Diagnostik: Zusätzlich zur umfassenden psychiatrisch-psychotherapeutischen Diagnostik erfolgen: - Ärztliche, psychologische und pflegerisch-sozialpädagogische Befunderhebung und Diagnostik der Mutter-Kind-Interaktion. - Tägliche (5/7) Pflegerisch-sozialpädagogische Beurteilung der Interaktion zwischen der Mutter und ihrem Kind.
  • Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie: Die Therapie umfasst: 1. Psychotherapie: mind. 5 TE pro Woche ärztliche oder psychologische Psychotherapie im Einzel- oder Gruppensetting. Dabei entspricht eine TE mind. 30 Min. Einzeltherapie oder mind. 60 Min. Gruppentherapie. 2. Zusätzlicher Einsatz von mind. 2 TE pro Woche ergänzender spezialtherapeutischer Techniken aus den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie, edukative und kleinkinderzieherische Beratungsangebote durch entsprechend ausgebildete Fachpersonen. 3. 7d/24 Std gewährleistete Betreuung der Patientin zur Kompensation der erkrankungsbedingt reduzierten Erziehungskompetenz durch Pflegefachfrau / Pflegefachmann mit Spezialisierung in der Psychiatrie (HF mit Schwerpunkt Psychiatrie, HF/FH-Vertiefung Psychiatrie). 4. Video- (oder Audio-)Interventionstherapie, mind. 1 mal pro Aufenthalt, mind. 30 Min. Aufnahmen von interaktionellen Sequenzen zwischen Mutter und Kind zur Unterstützung der beziehungstherapeutischen Intervention. 5. Bei Krankheit des Kindes Organisation einer pädiatrischen Notfallversorgung, falls die Patientin krankheitsbedingt dazu nicht in der Lage ist.
  • Mindestmerkmal Punkt 4, Behandlungsteam: Interdisziplinäres Team unter der Leitung einer Fachärztin / eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie. Das Team besteht des Weiteren aus: 1. Ärztlicher und psychologischer Psychotherapeutin / ärztlichem und psychologischem Psychotherapeut mit abgeschlossener Ausbildung in einem der 3 SIWF Verfahren (verhaltenstherapeutisch, systemisch und psychodynamisch) [SIWF: Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung - FMH], 2. Pflegefachmann/-frau mit Spezialisierung in der Psychiatrie (HF mit Schwerpunkt Psychiatrie, HF/FH-Vertiefung Psychiatrie), 3. Physiotherapeut/in, 4. Ergotherapeut/in, 5. Pädagogisch-pflegerischen Fachkräften wie Kinder-Pflegefachmann/-frau, Erzieher/in, Pflegefachmann/-frau.
  • Mindestmerkmal Punkt 5, Therapiekontrolle und Dokumentation: Schriftliche Behandlungsplanung zu Beginn der Behandlung sowie regelmässige dokumentierte Evaluation im Rahmen zumindest wöchentlicher Teambesprechungen unter Beteiligung aller am Behandlungsprozess beteiligten Berufsgruppen.
  • Mindestmerkmal Punkt 6, Vernetzung: Vernetzung mit nachsorgenden Einrichtungen wie z. B. Mutter-Kind-Wohnen, Mütterberatungsstellen, Sozialdiensten. Einbezug der Angehörigen (Familie, Kindsvater)
Untercodes
  • 94.4A.1 Mutter-Kind-Behandlung in der Erwachsenenpsychiatrie, nach Anzahl Behandlungstage
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