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Hierarchie
Exclusiva
  • Kode weglassen - Belastungserprobung in der Psychiatrie (Kinder, Jugendliche und Erwachsene), nach Dauer (94.3F.-)
Hinweise
  • Mindestmerkmal Punkt 0, Geltungsbereich: Dieser Kode gilt nur für die neurologische Rehabilitation (BA.1-), psychosomatische Rehabilitation (BA.2-) und pädiatrische Rehabilitation (BA.7-)
  • Mindestmerkmal Punkt 1, Kurzbeschreibung: Die Therapeutische Belastungserprobung [TBE], inklusive der pädagogischen/schulischen Belastungserprobung bei Kindern und Jugendlichen, ist in Rehabilitationskliniken und -abteilungen integraler Bestandteil eines Therapie- bzw. Interventionsplans. Sie hat zum Ziel, die zeitlich begrenzte Erprobung der Partizipation [Teilhabe] und Prüfung einer realistischen, selbständigen Reintegration in das persönliche, häusliche, schulische und Arbeitsumfeld (Schule/Ausbildung, Arbeit, Familie, Wohnsituation). Sie hat ebenfalls die Abklärung und Anwendung von Hilfsmitteln in diesem Umfeld zum Ziel.
  • Mindestmerkmal Punkt 2, Behandlungsteam: Multiprofessionelles Team unter der Leitung einer Fachärztin / eines Facharztes gemäss Dokumente «Infrastrukturelles und personelles Referenzdokument zu CHOP-Kodes BA.[…]» unter «Mindestmerkmal Punkt 0, Referenzdokument» der Kategorie BA.- «Rehabilitation».
  • Mindestmerkmal Punkt 3, Leistung: Die TBE benötigt eine individuelle Indikationsstellung, Anordnung, Überwachung und Dokumentation durch die behandelnde Ärztin / den behandelnden Arzt. Die TBE besteht aus: 1. individueller Vorbereitung, d.h. Ausarbeitung eines Aktivitäten-Plans für die TBE, eines Notfallplans, gegebenenfalls einer Notfallmedikation, Bereitstellung und Abgabe der persönlichen Medikation für die Dauer der Rückkehr ins gewohnte Umfeld und Überprüfung der Absprachefähigkeit durch Fachperson aus dem unter Mindestmerkmal Punkt 2 genannten Behandlungsteam unmittelbar vor Antritt der TBE. 2. permanenter (24h) Möglichkeit zur telefonischen Kontaktaufnahme der Patientin / des Patienten und seines Umfelds mit einer Fachperson aus dem unter Mindestmerkmal Punkt 2 genannten Behandlungsteam. Unter Beachtung einer dem Zustandsbild angemessenen, grösstmöglichen Selbständigkeit, um von einem Setting zu profitieren, das möglichst nahe an der Realität bei Austritt liegt, 3. permanenter (24h), niederschwelliger Rückkehrmöglichkeit bei Veränderungen des Gesundheitszustandes oder Notfällen in den vorgehaltenen Behandlungsplatz. Eine Fachperson aus dem unter Mindestmerkmal Punkt 2 genannten Behandlungsteam ist hierfür 24h vor Ort, zusätzlich ist 24h eine Ärztin / ein Arzt erreichbar, die/der auf Abruf zur medizinischen Beurteilung und Behandlung zur Verfügung steht, 4. Kontakt mit einer Fachperson aus dem unter Mindestmerkmal Punkt 2 genannten Behandlungsteam innerhalb 24 Stunden nach Rückkehr – Austausch und Dokumentation über Erfolg und Schwierigkeiten der TBE, Durchführung verordneter Massnahmen wie z. B. Abklärung von Selbständigkeit im häuslichen/schulischen Umfeld, Abklärung von Therapien, Hilfsmittelbedarf oder Wohnraumanpassungen, Arbeitserprobung, Anpassungen am Arbeitsplatz.
  • Mindestmerkmal Punkt 4, Erfassung: Jede therapeutische Belastungserprobung wird einzeln erfasst.
Untercodes
  • BB.33.0 Detail der Subkategorie BB.33
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