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Hierarchie
Exclusiva
  • Kode weglassen - 1:1-Betreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen in der Erwachsenenpsychiatrie (94.3D.-)
  • Kode weglassen - 1:1-Betreuung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie (94.3E.-)
  • Kode weglassen - Krisenintervention (94.35.-)
Hinweise
  • Mindestmerkmal Punkt 1, Indikation: Die Anwendung von Sicherungsmassnahmen ist erforderlich bei Patientinnen und Patienten mit akut fremd- und selbstgefährdendem Verhalten, aufgrund einer besonders schweren psychiatrischen Erkrankung, gegen andere Menschen, sich selbst und Gegenstände. Es ist sofortiges, dringliches Handeln erforderlich, zum Schutz von Personen sowie zur Wiederherstellung der Sicherheit.
  • Mindestmerkmal Punkt 2, Assessment: Es besteht die Notwendigkeit des Einsatzes von individuellen reaktiven Sicherungsmassnahmen unter Zwang oder gegen den Willen des Patienten. Diese sind personeller sowie räumlicher Art durch geschlossene Isolierung. Zusätzlich können medikamentöse (Zwangsmedikation) oder mechanische Massnahmen (Fixierung) hinzukommen. Tägliche ärztliche Befunderhebung sowie Anordnung zur Einleitung oder Fortführung der Sicherungsmassnahmen. Die Fremd- oder Selbstgefährdung erfordert nicht die Notwendigkeit einer 1:1-Betreuung.
  • Mindestmerkmal Punkt 3, Massnahmen: Mindestens stündliche Überwachung der Patientin / des Patienten im Isolierungs- oder Abschirmzimmer durch das Pflegefachpersonal. Tägliche Risikoeinschätzung durch standardisierte Checkliste.
  • Mindestmerkmal Punkt 4, Behandlungsteam: Multiprofessionelles Team unter der Leitung einer Fachärztin / eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie.
  • Mindestmerkmal Punkt 5, Erfassung: Für die Erfassung des CHOP-Kodes ist die Anzahl Tage, an denen die Sicherungsmassnahmen mindestens 30 Minuten erfolgen, jeweils zu addieren und entsprechend zu kodieren. Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgend sein. Ermöglicht die Isolierung keine Fortführung einer Komplexbehandlung, werden die Behandlungstage der Komplexbehandlung erst nach Abschluss der Isolierung weiter gezählt.
Untercodes
  • 94.93.0 Detail der Subkategorie 94.93
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