- Hierarchie
-
- Hinweise
- Mindestmerkmal Punkt 1, Indikation:
Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker mit Entgiftung, Behandlung und Überwachung von Intoxikations- und Entzugssymptomen. Therapie der Komorbiditäten und Folgeerkrankungen. Information und Aufklärung über Abhängigkeitserkrankungen, Motivierung zur Behandlungskontinuität mit spezifischen Folgebehandlungen und Massnahmen zur sozialen Stabilisierung.
- Mindestmerkmal Punkt 2, Assessment:
Standardisiertes suchtmedizinisches Assessment. Spezifische somatische und psychiatrische Befunderhebung der Entgiftung mittels einer Entzugsskala.
- Mindestmerkmal Punkt 3, Therapie:
1. In den ersten 72 Stunden tägliche Arztvisite und Überwachung je nach Befund.
2. Differenzierte patientenbezogene Therapie mindestens 10 Stunden pro Woche, bestehend aus:
- Psychotherapie: Mind. eine Stunde Einzelpsychotherapie sowie mind. zwei Stunden ärztlich oder psychotherapeutisch geleitete Gruppentherapie,
- Mind. 7 Stunden Therapie aus mind. 2 der folgenden Bereichen: a) Psychoedukative und medizinische Informationsgruppen, b) Ergo- und Arbeitstherapie, c) Bewegungstherapie, d) Entspannungsverfahren, e) Kunsttherapie, f) Beratung und Information der Angehörigen, g) Vermittlung weiterführender Hilfsangebote (externe Selbsthilfegruppen, Informationsveranstaltungen zu Angeboten der Suchthilfe (regionale ambulante und stationäre Angebote)).
- Mindestmerkmal Punkt 4, Behandlungsteam:
Interdisziplinäres Behandlungsteam unter der Leitung einer Fachärztin / eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie. Das Team besteht aus:
- Arzt/Ärztin,
- psychologischer Psychotherapeutin / psychologischem Psychotherapeut oder Suchttherapeut/in,
- Sozialpädagog/in und/oder Sozialarbeiter/in,
- Physio- und/oder Bewegungstherapeut/in,
- Ergo- und/oder Kunsttherapeut/in,
- speziell geschultem Pflegefachpersonal, d.h. mind. eine Pflegefachfrau / ein Pflegefachmann pro Schicht mit personell und/oder fachlich leitenden Kompetenzen mit a) mind. zwei Jahren Berufserfahrung auf einer Abteilung, in der mehrheitlich psychiatrisch-psychotherapeutische Therapien von Abhängigkeitserkrankungen durchgeführt werden oder b) einer geeigneten suchttherapeutischen Weiterbildung (z.B. in «Motivational Interviewing» oder ein spezialisiertes CAS).
Das zuständige Team ist speziell für das Assessment und die Überwachung eines Entzugs geschult und verpflichtet sich zu regelmässigen Fallsupervisionen, mindestens 1 Mal pro Monat.
- Mindestmerkmal Punkt 5, Therapieplanung und -kontrolle:
Wöchentliche Teambesprechung mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele.
- Untercodes
- 94.6A.14 Qualifizierter Entzug Abhängigkeitskranker, bis 6 Behandlungstage
- 94.6A.15 Qualifizierter Entzug Abhängigkeitskranker, mindestens 7 bis 13 Behandlungstage
- 94.6A.16 Qualifizierter Entzug Abhängigkeitskranker, mindestens 14 bis 20 Behandlungstage
- 94.6A.17 Qualifizierter Entzug Abhängigkeitskranker, mindestens 21 bis 27 Behandlungstage
- 94.6A.18 Qualifizierter Entzug Abhängigkeitskranker, mindestens 28 bis 34 Behandlungstage
- 94.6A.1A Qualifizierter Entzug Abhängigkeitskranker, mindestens 35 bis 41 Behandlungstage
- 94.6A.1B Qualifizierter Entzug Abhängigkeitskranker, mindestens 42 bis 48 Behandlungstage
- 94.6A.1C Qualifizierter Entzug Abhängigkeitskranker, mindestens 49 bis 55 Behandlungstage
- 94.6A.1D Qualifizierter Entzug Abhängigkeitskranker, 56 und mehr Behandlungstage
- Links