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Hierarchie
Exclusiva
  • Keine Beatmungsstunden erfassen für diese Behandlung.
  • Kode weglassen - Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) des Erwachsenen, nach Aufwandspunkten (99.B7.1-)
  • Kode weglassen - Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (Basisprozedur), nach Aufwandspunkten (99.B7.4-)
  • Kode weglassen - Komplexbehandlung des Erwachsenen in einer Intermediate-Care Unit [IMCU] (99.B8.1-)
  • Kode weglassen - Komplexbehandlung im Kindesalter in einer Intermediate-Care Unit [IMCU] (99.B8.4-)
Synonyme
  • NIV-Beatmung
Hinweise
  • Mindestmerkmal Punkt 0, Referenzdokumente: Details zu den Mindestmerkmalen sind dem Dokument «Ausführungen zu den Mindestmerkmalen «Nicht invasive Beatmung ausserhalb Intensivstationen» (CHOP_93-9E_2016_de), Version vom 01.07.2016» der Schweizerischen Gesellschaft für Pneumologie zu entnehmen. Verfügbar unter: http://www.pneumo.ch/de/fachpersonen.html
  • Mindestmerkmal Punkt 1, Indikation: Gilt für Patientinnen / Patienten ab dem 1. vollendeten Lebensjahr. Patientinnen / Patienten mit mittelschwerer bis schwerer respiratorischer Insuffizienz, die nicht in einer Intensivstation betreut werden, d.h. Patientinnen / Patienten mit dekompensierter Herzinsuffizienz oder COPD, Adipositas-Hypoventilation, terminale Patientinnen / Patienten mit zusätzlich schwerster Dyspnoe u.a.; Patientinnen / Patienten mit chronischer respiratorischer Insuffizienz v.a. bei COPD und neuromuskuläre Erkrankungen; Weaning [Entwöhnung von maschineller Beatmung] ausserhalb der Intensivstation.
  • Mindestmerkmal Punkt 2, Behandlungsteam: Im Behandlungsteam ist eine festangestellte Fachärztin / ein festangestellter Facharzt Pneumologie zwingend beteiligt. Sie / Er ist verantwortlich dafür, dass die Behandlung ambulant fortgeführt werden kann, wenn diese indiziert ist. Beatmungsexperten: 1 Experte pro 5 Patientinnen / Patienten ist jederzeit (24/7) erreichbar und in weniger als 10 Minuten am Bett verfügbar. Die fachärztliche Betreuung durch Ärztin / Arzt mit Spezialkompetenz in nicht invasiver Beatmung (Fachärztin / Facharzt Pneumologie, Anästhesiologie oder Intensivmedizin) ist jederzeit (24/7) innerhalb 30 Minuten gewährleistet.
  • Mindestmerkmal Punkt 3, Infrastruktur: Max. 4-Bettzimmer, mit Möglichkeit von Videoüberwachung, 24/7 überwachtem ventilatorischem Monitoring (etCO2 oder tcCO2. Atemkurven in Echtzeit, Pulsoxymetrie); Blutgasanalyse [BGA] jederzeit (24/7) verfügbar; Die Behandlung ist auf einer IMC möglich, kann aber nicht gleichzeitig mit einer IMC-Komplexbehandlung abgebildet werden. Die Verlegung auf eine Intensivstation innerhalb einer Stunde ist sichergestellt.
  • Mindestmerkmal Punkt 4, Behandlung und Dokumentation: Mindestens 8 Std pro 24 Std nicht-invasive Beatmung (inkl. CPAP, nCPAP, High flow); 8 stdl. Dokumentation der Vitalparameter inklusive Atemfrequenz, Pulsoxymetrie, pCO2 und Beatmungseinstellung. Diese sind von der behandelnden Ärztin / vom behandelnden Arzt mindestens 1x tgl vor Ort zu visieren; Das Beatmungsexpertenteam hat die fachliche Kompetenz Beatmungseinstellungen in ärztlich verordneten Grenzen zu modifizieren; Tägliche Visite (7/7) durch Beatmungsexpertinnen / Beatmungsexperten sowie Fachärztin / Facharzt mit Spezialkompetenz in nicht-invasiver Beatmung; Schulung der Patientin / des Patienten und der Bezugspersonen zur selbstständigen Therapie ist eingeschlossen, muss dokumentiert sein.
Untercodes
  • 93.9E.1 NIV-Beatmung ausserhalb Intensivstation, Dauer der Behandlung nach Anzahl Tage
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