- Hierarchie
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- Hinweise
- Eingriffe an Gefässen und Nerven sind jeweils einem Strahl zuzuordnen. Bei einzeitigen Eingriffen an beiden Händen ist die Anzahl Mittelhand- und Fingerstrahlen je Hand anzugeben und mit der Lateralitätsmarkierung zu differenzieren.
Es sind Operationen aus folgenden Bereichen zu berücksichtigen:
- Operationen an kranialen und peripheren Nerven (04.-)
- Inzision, Exzision und Verschluss von Gefässen (38.-)
- Andere Operationen an Gefässen (39.-)
- Inzision, Exzision und Durchtrennung anderer Knochen (77.-)
- Sonstige Operationen an Knochen, ausser Gesichtsschädelknochen (78.-)
- Reposition von Frakturen und Luxationen (79.-)
- Inzision und Exzision an Gelenkstrukturen (80.-)
- Plastische Rekonstruktionen an Gelenkstrukturen (81.-)
- Operationen an Muskeln, Sehnen und Faszien der Hand (82.-)
- Operationen an Muskel, Sehne, Faszien und Bursa, ausgenommen der Hand (83.-)
- Sonstige Massnahmen am Bewegungsapparat (84.-)
- Untercodes
- 84.A1.1 Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelhand- und Fingerstrahlen
- 84.A1.2 Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelfuss- und Zehenstrahlen
- Links