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Hierarchie
Hinweise
  • Eingriffe an Gefässen und Nerven sind jeweils einem Strahl zuzuordnen. Bei einzeitigen Eingriffen an beiden Händen ist die Anzahl Mittelhand- und Fingerstrahlen je Hand anzugeben und mit der Lateralitätsmarkierung zu differenzieren. Es sind Operationen aus folgenden Bereichen zu berücksichtigen: - Operationen an kranialen und peripheren Nerven (04.-) - Inzision, Exzision und Verschluss von Gefässen (38.-) - Andere Operationen an Gefässen (39.-) - Inzision, Exzision und Durchtrennung anderer Knochen (77.-) - Sonstige Operationen an Knochen, ausser Gesichtsschädelknochen (78.-) - Reposition von Frakturen und Luxationen (79.-) - Inzision und Exzision an Gelenkstrukturen (80.-) - Plastische Rekonstruktionen an Gelenkstrukturen (81.-) - Operationen an Muskeln, Sehnen und Faszien der Hand (82.-) - Operationen an Muskel, Sehne, Faszien und Bursa, ausgenommen der Hand (83.-) - Sonstige Massnahmen am Bewegungsapparat (84.-)
Untercodes
  • 84.A1.1 Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelhand- und Fingerstrahlen
  • 84.A1.2 Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelfuss- und Zehenstrahlen
Links