:
Hierarchie
Hinweise
  • Die Replantation hat zum Ziel, die Funktion einer ganz oder unter Vitalitätsverlust teilweise abgetrennten Extremität wiederherzustellen. Es müssen mindestens die folgenden Verfahren durchgeführt werden: eine Osteosynthese oder Arthrodese; zwei Gefässnähte, davon mindestens eine Arteriennaht; eine Nervennaht oder Rekonstruktion eines Nervens mittels Nervenröhrchen; eine Sehnennaht.
Untercodes
  • 84.20 Replantation einer Extremität, n.n.bez.
  • 84.21 Daumen-Replantation
  • 84.22 Finger-Replantation (ausser Daumen)
  • 84.23 Replantation von Vorderarm, Handgelenk oder Hand
  • 84.24 Replantation im Ellenbogenbereich oder Oberarm
  • 84.25 Zehen-Replantation
  • 84.26 Fuss-Replantation
  • 84.27 Replantation von Unterschenkel oder Sprunggelenk
  • 84.28 Oberschenkel-Replantation
  • 84.29 Replantation einer Extremität, sonstige
Links