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Hierarchie
Hinweis
Dieser Kode ist für Patienten anzugeben, die im Sinne des § 14 SGB XI pflegebedürftig und gemäß § 15 SGB XI einer Pflegestufe zugeordnet sind. Wechselt während des stationären Aufenthaltes die Pflegestufe, ist der Kode für die höhere Pflegebedürftigkeit anzugeben. Liegt noch keine Einstufung in eine Pflegestufe vor, ist diese aber bereits beantragt, ist der Kode anzugeben. Wurde eine Höherstufung bei vorliegender Pflegestufe beantragt, ist neben dem zutreffenden Kode aus bis und zusätzlich der Kode anzugeben {9-984.4">9-984.4}, {9-984.0}, {9-984.3}, {9-984.5}, {9-984.4">9-984.4}
Untercodes
  • 9-984.0 Pflegebedürftig nach Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit)
  • 9-984.1 Pflegebedürftig nach Pflegestufe II (schwere Pflegebedürftigkeit)
  • 9-984.2 Pflegebedürftig nach Pflegestufe III (schwerste Pflegebedürftigkeit)
  • 9-984.3 Pflegebedürftig nach Pflegestufe III (H) (schwerste Pflegebedürftigkeit, Härtefall)
  • 9-984.4 Erfolgter Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe
  • 9-984.5 Pflegebedürftig nach Pflegestufe 0
Links